Kontopfändung – die meistgelesenen Beiträge

Massiver Ärger mit der KOHL KG seint nunmehr 12 Jahren!

Guten Tag,

die Firma Kohl KG hat eine Kontopfändung durchgeführt. Grundlage hierzu ein Vollstreckungsbescheid aus 2002, welchen sie, da zwischenzeitlich im Hause des Inkassounternehmen verloren, beim Mahngericht AG Mayen als Zweitschrift anforderte. In all den Jahren erhielt ich hin und wieder dubiose Schreiben der Kohl KG mit Drohungen, wirren Betragsangaben. Fehler der Kohl KG ist den damals noch offenen Betrag (ca. 500 DM) nach Euroumstellung 1:1 umgerechnet zu haben. Dies habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, aber nie Reaktion erhalten. Daher reagierte ich auch nicht auf die "Drohbriefe". Letzter aufgerufener Betrag der Kohl KG waren ca. 3.400,- Euro. Nun Ende April die Kontopfändung. Meine Bank teilte mit, dass 1300 Euro gepfändet wurden. Wie kann das sein? Diese habe ich dann da Deckung vorhanden überwiesen damit das Konto wieder frei wird um leben zu können. Miete etc mussten ja auch bezahlt werden. Eine Ausfertigung des PfüB habe bis heute nicht erhalten, dafür ein Schreiben der Kohl KG in welchem ich aufgefordert werde, nachdem nun ja ein Teilbetrag beglichen wurde (?!), den noch offenen Betrag von ca 1900 Euro bis 22.5. zu begleichen da ansonsten das Verfahren weiter betrieben werden muss. Sie beziehen sich auf § 367 BGB.

Wie gehe ich hier nun vor? Sofort anwaltlich vertreten lassen? Ratenzahlung für den Restbetrag beantragen (Kommt einer Schuldanerkennung gleich)? Ich habe niemals eine Rückmeldung auf mein damaliges Schreiben bekommen wegen falscher Umrechnung. Die Beträge sind hahnebüchen. Macht es Sinn die Geschäftsführer direkt anzuschreiben und mit Klage zu drohen wenn die Bemühungen der KOHL KG nicht sofort eingestellt werden? Können die am Monatsende wieder das Konto pfänden? Möchte das Konto nicht ein P-Konto wandeln lassen.

Fragen über Fragen...wer kann mir diese beantworten oder einen Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben? Vielen Dank vorab.

Kontopfändung

Probleme mit UGV Inkasso GmbH/ FKH GBR

Hallo,

ich denke mein anliegen wird hier nun etwas länger... also lege ich mal los. Ich weiss zwar das es schon mehrere Beiträge über oben genannte Firmen gibt, aber dennoch...

mein freund hat im letzten november einen mahnbescheid vom amtsgericht in mayen bekommen. auftraggeber ist natürlich die inkasso firma fkh. also handelt sich auch um diese anwählte wehnert und kollegen. im schreiben stand noch das es sich beim vorherigen gläubiger um "musicmonster" handelt. die forderung beläuft sich auf ca. 300 euro.

leider hatte er es versäumt damals sofort einen widerspruch an das amtsgericht zu schicken. grund dafür war, dass er ca 2 monate zuvor umgezogen war. auch in eine andere stadt. das schreiben ging aber noch an seine alte adresse.

auf anraten eines anwalts von der verbraucherzentrale konnte er aber noch fristgerecht einen einspruch gegen den vollstreckungsbescheid einlegen, was er auch gemacht hat.

jetzt wurde vorgestern sein konto durch die fkh gepfändet bzw es liegt ein vorläufiges zahlungsverbot vor. nach einem kurzen telefonat mit besagter firma, haben wir uns so gedacht, dass da irgendwas faul ist. angeblich hätten die einen titel. aber ein schreiben durch das amtsgericht ist nie bei ihm angekommen?! die "freundliche" dame am telefon meinte, das ein schreiben an ihn herausgeganen sei in dem man ihm eine ratenzahlung unterbreitet (von 20 euro) und in dem er dazu aufgefordert würde eine einzugsermächtigung zu erteilen. wenn er diese unterschrieben zurück sende, würde das konto wieder frei...

nun haben wir mal folgendes gemacht... wir haben für ihn einen brief an das amtsgericht in mayen aufgesetzt. in dem er die situation erklärt und diese darum gebeten, dass sie ihm doch auskunft über den Vollstreckungsbescheid schicken sollen...

meine frage nun... ist das sinnvoll? hat das schonmal jemand gemacht und geben die einem so auch auskunft? denn wir glauben gar nicht, dass es da einen titel gibt... und falls es wirklich keinen gibt... wie kann es da möglich sein das konto zu sperren??

einen termin beim RA hat er aber auch schon nächste woche. nur irgendwie geht ja auch zeit verloren und ich denke man muss doch jetzt schon irgendwas machen können? im amtsgericht in unserem ort können die nichts machen, weil die da nichts vorliegen haben... zwecks aufhebung der pfändung...

Kontopfändung

Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung