Kontopfändung – die meistgelesenen Beiträge

Massiver Ärger mit der KOHL KG seint nunmehr 12 Jahren!

Guten Tag,

die Firma Kohl KG hat eine Kontopfändung durchgeführt. Grundlage hierzu ein Vollstreckungsbescheid aus 2002, welchen sie, da zwischenzeitlich im Hause des Inkassounternehmen verloren, beim Mahngericht AG Mayen als Zweitschrift anforderte. In all den Jahren erhielt ich hin und wieder dubiose Schreiben der Kohl KG mit Drohungen, wirren Betragsangaben. Fehler der Kohl KG ist den damals noch offenen Betrag (ca. 500 DM) nach Euroumstellung 1:1 umgerechnet zu haben. Dies habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, aber nie Reaktion erhalten. Daher reagierte ich auch nicht auf die "Drohbriefe". Letzter aufgerufener Betrag der Kohl KG waren ca. 3.400,- Euro. Nun Ende April die Kontopfändung. Meine Bank teilte mit, dass 1300 Euro gepfändet wurden. Wie kann das sein? Diese habe ich dann da Deckung vorhanden überwiesen damit das Konto wieder frei wird um leben zu können. Miete etc mussten ja auch bezahlt werden. Eine Ausfertigung des PfüB habe bis heute nicht erhalten, dafür ein Schreiben der Kohl KG in welchem ich aufgefordert werde, nachdem nun ja ein Teilbetrag beglichen wurde (?!), den noch offenen Betrag von ca 1900 Euro bis 22.5. zu begleichen da ansonsten das Verfahren weiter betrieben werden muss. Sie beziehen sich auf § 367 BGB.

Wie gehe ich hier nun vor? Sofort anwaltlich vertreten lassen? Ratenzahlung für den Restbetrag beantragen (Kommt einer Schuldanerkennung gleich)? Ich habe niemals eine Rückmeldung auf mein damaliges Schreiben bekommen wegen falscher Umrechnung. Die Beträge sind hahnebüchen. Macht es Sinn die Geschäftsführer direkt anzuschreiben und mit Klage zu drohen wenn die Bemühungen der KOHL KG nicht sofort eingestellt werden? Können die am Monatsende wieder das Konto pfänden? Möchte das Konto nicht ein P-Konto wandeln lassen.

Fragen über Fragen...wer kann mir diese beantworten oder einen Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben? Vielen Dank vorab.

Kontopfändung

Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung

Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..

Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.

  1. Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
  2. Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???

Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)

Recht, Kontopfändung, Pfändung

Muss ich vor einer Kontopfändung vom Ex-Mann informiert werden?

Guten Tag,

zum Hintergrund. Ich lebe seit letztem März von meinem Mann getrennt. Er ist nicht berutstätig (Hartz 4) und wir haben gemeinsam 2 kleine Kinder (6 und 7).

Mein Ex-Mann hat damals einige Dinge "hinter meinem Rücken" nicht gemacht und einige Rechnungen nicht bezahlt. Die Dinge die auf meinen Namen gelaufen sind habe ich alle beglichen.

Nun kam heute, aus heiterem Himmel, eine Kontopfändung auf mich zu wegen meinem Ex-Mann.

Es handelt sich um etwas von der Stadt. Laut Stadt um ca. 700 Euro für nicht gezahlte Kindergartenbeiträge (aus 2013 oder 2014).

ICH habe seit der Trennung im März nicht einmal Post bekommen (sonst hätte ich dies bezahlt). Nun sind (meiner Vermutung nach) bei diesen 700 Euro irgendwelche Mahngebühren oder Vollstreckungsgelder oder weiß der Geier was noch.

Bei der Stadt sagte mir die gute Frau nur das "An meine Anschrift (ich wohne noch in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung) Post gegangen ist, ob zu meinen oder seinen Händen wollte oder konnte Sie mir am Telefon nicht sagen.

Meine Frage ist nun:

  1. Kann die Stadt mein Konto sperren (es geht um 700 Euro - auf meinem Girokonto habe ich derzeit nur 400 Euro, auf einem Extrakonto weitere 3000 welche ich mir seit der Trennung mühsam zusammengespart habe) und dieses Geld OHNE VORANKÜNDIGUNG AN MICH auf die Zahlung bestehen?

  2. Habe ich irgendeine Möglichkeit über eine "Einstweilige Verfügung" das das geblockt wird und ich auf mein Konto zugreifen kann (wie gesagt, habe 2 kleine Kinder und bin beruftstätig) (zumindest bis ich weiß WOFÜR die 700 Euro sind?

  3. Muss nicht vorher irgendwas bei mir angekündigt werden (Mahnung oder Einschreiben oder sonstwas?) Habe seit März keinen Brief diesbezüglich erhalten.

  4. Darf die Stadt einfach auf mein Konto zugreifen wenn mein Ex-Mann die Rechnungen nicht bezahlt hat? (Es sind wohl Kindergartengelder die über Eheleute (aber sein Konto) gelaufen sind und Strafzettel welche nur über SEINEN Namen laufen).

  5. Gibt es, falls in den 700 Euro z.B. 300 Euro Mahngebühren sind, eine Möglichkeit das ICH zumindest um diese herumkomme wenn die Stadt MIR nichts gemahnt hat und wie kann ich da vorgehen?

  6. Woher hat die Stadt meine Kontonummer? Das Konto habe ich erst zur Trennung eingerichtet und war von mir der Stadt nicht bekannt. Bekommen Sie das "So" raus oder hat evtl. mein Ex (kein gutes Verhältnis) diese weitergeleitet?

  7. Muss ich BIS zur Scheidung oder evtl. DANACH auch noch mit weiteren Dingen rechnen? Bei mir flattern immer wieder Mahnungen ein (Alte Anschrift).

  8. Wie soll ich mit diesen Briefen verfahren? Zurück mit "unbekannt verzogen" oder an Ihn "weiterleiten"? Darf ich Sie öffnen?

Ich bin wirklich sehr aufgelöst und über jeden Tipp dankbar.

Ich habe kein Problem für "meinen Teil" zu zahlen - nur wenn ich nichts von Mahnungen etc. weiß kann ich diese auch nicht zahlen und sehe nicht ein das ich für meinen Ex welcher nichts gesagt hat irgendwelche Mahnkosten etc. bezahlen soll.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Bank, Scheidung, Trennung, Kontopfändung, Mahnung

Probleme mit UGV Inkasso GmbH/ FKH GBR

Hallo,

ich denke mein anliegen wird hier nun etwas länger... also lege ich mal los. Ich weiss zwar das es schon mehrere Beiträge über oben genannte Firmen gibt, aber dennoch...

mein freund hat im letzten november einen mahnbescheid vom amtsgericht in mayen bekommen. auftraggeber ist natürlich die inkasso firma fkh. also handelt sich auch um diese anwählte wehnert und kollegen. im schreiben stand noch das es sich beim vorherigen gläubiger um "musicmonster" handelt. die forderung beläuft sich auf ca. 300 euro.

leider hatte er es versäumt damals sofort einen widerspruch an das amtsgericht zu schicken. grund dafür war, dass er ca 2 monate zuvor umgezogen war. auch in eine andere stadt. das schreiben ging aber noch an seine alte adresse.

auf anraten eines anwalts von der verbraucherzentrale konnte er aber noch fristgerecht einen einspruch gegen den vollstreckungsbescheid einlegen, was er auch gemacht hat.

jetzt wurde vorgestern sein konto durch die fkh gepfändet bzw es liegt ein vorläufiges zahlungsverbot vor. nach einem kurzen telefonat mit besagter firma, haben wir uns so gedacht, dass da irgendwas faul ist. angeblich hätten die einen titel. aber ein schreiben durch das amtsgericht ist nie bei ihm angekommen?! die "freundliche" dame am telefon meinte, das ein schreiben an ihn herausgeganen sei in dem man ihm eine ratenzahlung unterbreitet (von 20 euro) und in dem er dazu aufgefordert würde eine einzugsermächtigung zu erteilen. wenn er diese unterschrieben zurück sende, würde das konto wieder frei...

nun haben wir mal folgendes gemacht... wir haben für ihn einen brief an das amtsgericht in mayen aufgesetzt. in dem er die situation erklärt und diese darum gebeten, dass sie ihm doch auskunft über den Vollstreckungsbescheid schicken sollen...

meine frage nun... ist das sinnvoll? hat das schonmal jemand gemacht und geben die einem so auch auskunft? denn wir glauben gar nicht, dass es da einen titel gibt... und falls es wirklich keinen gibt... wie kann es da möglich sein das konto zu sperren??

einen termin beim RA hat er aber auch schon nächste woche. nur irgendwie geht ja auch zeit verloren und ich denke man muss doch jetzt schon irgendwas machen können? im amtsgericht in unserem ort können die nichts machen, weil die da nichts vorliegen haben... zwecks aufhebung der pfändung...

Kontopfändung