Zwischenverfügung Grundbuch?
Hallo, Wir haben ein Haus gekauft. Geld ist geflossen, wir wohnen drin soweit so gut. Das Amtsgericht will natürlich Geld für die Umschreibung. Wir haben bezahlt der Verkäufer allerdings für die Löschung nicht. Er hat jetzt eine Frist und wenn er das nicht bezahlt wird der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Was heißt das jetzt für uns?
10 Antworten
Sie treten mit den geringen Kosten für die Löschung in Vorlage, damit Sie ins lastenfreie Grundbuch kommen.
Anschließend klagen Sie den Betgrag gegenüber dem Verkäufer im Hinblick auf dessen kaufvertraglich übernommen Verpflichtung zur Lastenfreistellung des Grundbesitzes erfolgreich ein.
Ihre Annahme ist müßig!
Lesen Sie Ihren Kaufertag.
Da stehen die Vereinbarungen, die sie mit dem Verkäufer getroffen haben.
Dort finden Sie ebenfalls einen Passus, in dem es sinngemäß heißt, Käufer und Verkäufer haften aus diesem Vertragsverhältnis solidarisch nach Maßgabe der Kosten- und Steuergesetze.
Folglich können und haben Sie für vom Verkäufer nicht gezahlt Steuern und Kosten zu haften.
Völlig korrekte Antwort
Fang doch mal beim einfachsten Weg an und frag deinen Verkäufer um Kosten in welcher Höhe es hier geht. Kommst du da nicht weiter, frag bei deinem Notar nach, welche Kosten des Vertrages zu Lasten des Verkäufers gehen und ob er abschätzen kann, welche Löschungskosten ausstehen und wie hoch die sein könnten.
Wenn er kurz vor der Zwangsversteigerung stand, liegt vielleicht bereits beim Gericht ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung vor? Und sollte dein Verkäufer insolvent sein, bleibt dir nur der von deinem Notar vorgeschlagene Weg oder willst du wieder ausziehen? Ein Umzug kostet auch Geld und Nerven und ob du bei einem vielleicht möglichen Rücktritt aus dem Kaufvertrag deinen bereits gezahlten Kaufpreis wieder siehst??
Die Bank hat schon lange ihr Geld gesehen. Kaufpreis floss bereits im Juli
Das bereits gezahlt ist, ist klar. Hast du an den Verkäufer gezahlt oder war bereits Empfänger die Bank als Gläubiger !? Und welche Optionen hast du, wenn du nicht in Vorleistung treten willst. Der Gerichtskasse ist deine finanzielle Situation egal. Ohne Gebühr keine Verfügung und ohne Verfügung wirst du kein Eigentümer.
Ob dein Kaufvertrag eine Möglichkeit bietet den Vertrag aufzuheben, weiß ich nicht. Ich bin mir nur ziemlich sicher, dass du im Fall einer Aufhebung des Vertrages den von dir bereits bezahlten Kaufpreis, falls du noch an den Verkäufer gezahlt hast, nicht mehr zurückbekommst!
--> Dann ist die Vorleistung der Weg des kleineren (und günstigerem) Übels.
Auch wenn der Besitz vermutlich mit Kaufpreiszahlung übergangen ist, du bist durch deinen Umzug das Risiko eines Besitzers, aber noch NICHT Eigentümers eingegangen.
Genau das is meine Frage. Was für Optionen hab ich:-) es gab einige Gläubiger denen ich Geld überwiesen hab und er hat auch noch ein Sümmchen bekommen.
wenn ich ehrlich bin will ich den Bl*dmann einfach irgendwoe zur Rechenschaft ziehen weil
Welche Löschung? Gibt es noch Altlasten des Voreigentümers oder meinst du mit "Löschung" die Löschung seines Namens im Grundbuch und Eintragung eures Namens als neue Eigentümer?
Also ich denke mal beides oder? Das Haus war noch nicht abbezahlt von ihm. Mir wurde nur gesagt. Er muss noch Geld zahlen (Vorkasseleistung da kurz vor Zwangsversteigerung schulden über schulden) um die Löschung durchzuführen. Die zuständige Rechtspflegerin ist im Urlaub und sonst kann da keiner Infos geben. Notarin sagt ich soll das vorstrecken und selbst beim Verkäufer das Geld eintreiben. Ich sehs abereinfach nicht ein
Wenn noch eine alte Grundschuld des Voreigentümers gelöscht werden muß, kann es sein, dass er die Löschungsbewilligung seines damaligen Kreditgebers noch nicht vorliegen hat. Gründe können sein, dass er die Grundschuld noch nicht vollständig getilgt hat und deshalb keine Löschungsbewilligung erteilt wird oder die sein Kreditgeber hat ihm diese aus Zeitgründen noch nicht übermittelt. Die Kreditinstitute brauchen Bearbeitungszeit. Von heute auf morgen geht das meistens nicht.
Der Verkäufer hat eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung eures Vertrages. Sicherlich steht das im Verkaufsvertrag. Ihr könntet ihn folglich nach meiner Laien-Auffassung verklagen.
Ich finden den Vorschlag, das Geld vorzustrecken, gar nicht so schlecht. Wichtig für euch ist, dass ihr als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Klar, dass das ärgerlich für dich ist und auch nicht einsehbar. Trotzdem: Solange ihr im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen seid, seid ihr eben keine Eigentümer. Ihr müßt selbst abwägen, was euch wichtig ist.
Warum wartet ihr nicht ab, bis die Rechspflegerin aus dem Urlaub kommt? Oder ist die kostenpflichtige Abweisung des Antrages schon vor Ablauf ihres Urlaubs zu erwarten? Wenn das so ist, dann laßt euch von einem Rechtsanwalt beraten.
Notarin sagt ich soll das vorstrecken und selbst beim Verkäufer das Geld eintreiben. Ich sehs abereinfach nicht ein
Das ist eine Form der Prinzipienreiterei, die einen schlussendlich teuer zu stehen kommt. Wenn der Verkäufer nicht zahlt, wird die Umschreibung nicht vorgenommen und ihr nicht Eigentümer des Hauses. Und das wegen eines vermutlich im Verhältnis zum Kaufpreis lächerlichen Betrages. Das muss ich nicht verstehen.
Prinzipiell geb ich dir recht. Im Vorfeld haben wir schon so viel für ihn übernommen grade um Streit zu umgehen und nicht wegen ein paar Euro Stress zu machen. Irgendwann kommt aber ein Punkt wo man sich verarscht vor kommt und er mit allem durchkommt. Das Fass ist einfach voll
Ja, und weil das Fass einfach voll ist, bist du bereit, enormen Ärger für dich selber zu produzieren. Das macht keinen wirklichen Sinn. Manchmal muss man eben akzeptieren, dass die sinnvollste Lösung nicht diejenige ist, bei der man eine enorme Endorphinausschüttung bekommt. Wenn du Pech hast, musst du ewig prozessieren, um zu deinem Recht zu kommen. Das lohnt nicht.
Für die Löschung von was ( für einer Eintragung ) wurde seitens des Verkäufers nicht gezahlt.
Ein Anruf beim Grundbuchamt würde Euch schon vieles erklären.
Eben nicht. Rechtspflegerin im Urlaub sonst weiß da scheinbar niemand was das heißt
Eine Rechtspflegerin sitzt beim Amtsgericht, das Grundbuchamt kann Dir aber erklären was " hier im Raum steht ".
Nö die Geschäftsstelle verweist mich auf die Rechtspflegerin
@ wilees
Das Grundbuchamt wird hauptsächlich von Rechtspflegern geführt. Allerdings müßte es eigentlich eine Urlaubsvertretung geben, die Auskünfte erteilen kann.
Vermutlich sollte im Wege der Eigentumsumschreibung auch ein altes Grundpfandrecht (Grundschuld) gelöscht werden. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Veräußerer. Das Amtsgericht ging aus irgendwelchen Gründen davon aus, dass er nicht zahlungsfähig sei und hat einen Vorschuss angefordert und diesen mit einer Zwischenverfügung verbunden. Wenn er nun nicht zahlt, wird der Antrag zurückgewiesen und das Grundpfandrecht bleibt auf eurem Grundstück bestehen. Allerdings ist es unüblich, die Eigentumsumschreibung zu vollziehen, die Löschung aber nicht. Näheres könnte man nur mit den jeweiligen Schriftstücken sagen.
Ich versteh halt nur Bahnhof
Aber nehmen wir mal an es wird nicht bezahlt und es wird kostenpflichtig zurückgewiesen der Antrag. Was passiert dann mit dem Geld das ich schon bezahlt hab für die Umschreibung?