Zweitwohnsitz beim Arbeitsplatz bei Bekannten (keine Miete), Werbungskosten?
Ich arbeite in Stuttgart und beziehe dort ein Zimmer bei guten Bekannten. Ich muss für dieses Zimmer keine Miete bezahlen. Mein Hauptwohnsitz befindet sich allerdings in Bayern da dort meine Freunde und meine Familie sind.
Ich werde jedes Wochenende nach Hause pendeln.
Nun würde ich gerne wissen ob jemand von euch weiß wie das mit dem Zweitwohnsitz ist? Muss ich einen Zweitwohnsitz in Stuttgart angeben? Ich bezahle keine Miete und es liegt auch kein Vertrag vor.
Und kann ich die Kosten von der Wohnung meiner Bekannten zur Arbeit absetzen bzw. meine Fahrt jede Woche nach Hause. Ich werde in diesem Zimmer vorraussichtlich 2 Jahre wohnen.
Danke für die Hilfe
5 Antworten
Frage einen Steuerberater, da es ja hauptsächlich darum geht, was für dich finanziell am besten ist. Da gib es viele Möglichkeiten, was die Beste für dich ist, kann ich aber mit deinen Infos auch nicht sagen. Möglich wäre auch, du machst einen Mietvertrag für deine Unterkunft in Stgt, und kannst das auch mit angeben (Doppelte Haushaltsführung), aber wie gesagt, frage einen Steuerberater.
Soweit ich weiss, gibts diese Steuer im Raum Stuttgart nicht.
Wenn keine Miete bezahlt wird, kann auch nichts angesetzt werden - die Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt bleiben davon aber unberührt und können geltend gemacht werden.
Die Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte werden mit der üblichen Entfernungspauschale abgegolten 0,30 € pro km (einfache Fahrt)
Scheinmietverträge sollten unterbleiben - die Miete muß dann auch fließen - und zwar durch Überweisung und der Mietvertrag muß mit den Rechten und Pflichten so ausgestaltet sein, wie es mit einem fremden Dritten üblich wäre (das gilt auch für die Miethöhe) - die Miete wäre natürlich von deinem Bekannten zu versteuern.
Ein Zweitwohnsitz ist anzumelden; in Stuttgart gibt es eine Zweitwohnungssteuer (ein Zimmer gilt als Wohnung i. S. des Gesetzes); wenn keine Miete gezahlt wird, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisspiegel).
Die Zweitwohnungssteuer wäre als Werbungskosten absetzbar.
Wird ohne Mietvertrag und ohne Anmeldung nicht anerkannt.
Würde einen Untermietvertrag machen und mich postalisch anmelden.
Absetzen kann man nur, was man bezahlt hat!
Das Pendeln am Wochenende kannst Du im Steuerausgleich geltend machen.
das geht nur über doppelte Haushaltsführung ---> http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/
und dann kannst du auch zweitwohnsitzsteuer bezahlen