Zweitjob: Wird Arbeitgeber informiert?

10 Antworten

Weil man gerade in der heutigen Zeit von einem Teilzeit-Job kaum satt wird, sollte es keine Überraschung für Deinen Arbeitgeber darstellen, wenn Du eine zusätzliche Tätigkeit annimmst.

Allerdings würde ich damit gar nicht hinterm Berg bleiben, sondern dem AG das (sobald der 2.Job safe ist) gleich mitteilen.

Sofern Deine Leistung des "ersten" Jobs nicht darunter leidet, wird der AG Dir da wohl keine Steine in den Weg legen.

Erfährt er es "hinten rum", hat das immer einen bitteren Beigeschmack. Besser gleich Karten auf den Tisch + fertig.

Du bist eventuell sogar dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber selbst darüber zu informieren, dass du noch eine weitere Tätigkeit ausübst. Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag.

Machst du das nicht und es kommt raus, kann das ein Kündigungsgrund sein.

"Bevor ein Angestellter mit seinem Nebenjob loslegt, sollte er einen Blick in den Arbeitsvertrag seines Erstjobs werfen"

Steht zum Thema Nebentätigkeit nichts im Arbeitsvertrag, muss der Chef nicht informiert werden. Doch auch dann ist nicht jeder Zweitjob okay.

Jobbt der Mitarbeiter etwa nebenher bei der Konkurrenz, darf der Chef das verbieten. "Auch wenn der Nebenjob die Leistungsfähigkeit des Angestellten beeinträchtigt, etwa wenn der Doppeljobber unter der Woche bis spät in der Nacht in einer Disco Cocktails mixt oder Platten auflegt und deshalb am nächsten Morgen im Büro kaum die Augen aufbekommt, muss das der Chef nicht tolerieren",

Tabu ist der Zweitjob, wenn man im Hauptjob krankgeschrieben ist.

https://www.karriere.de/zuverdienst-zweitjob-das-muessen-sie-beachten/23040876.html

https://www.nebenjob.de/ratgeber/3391-ich-habe-meinem-arbeitgeber-meinen-minijob-verschwiegen-bei-wem-kann-er-sich-danach-erkundigen

Du hast die Verpflichtung, deinen Arbeitgeber über einen zweiten Job zu informieren.

Dein Arbeitgeber wird allerdings nicht automatisch informiert, weder durch den anderen Arbeitgeber noch eine andere Stelle. Aber es erfolgt eine zweite Anmeldung bei deiner Krankenkasse, da du zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen hast.

Solltest du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig werden, bekommst du das Krankengeld nach beiden Beschäftigungen berechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist deine eigene Pflicht, den ersten Arbeitgeber zu informieren. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf ja nicht überschritten werden.

Und selbstverständlich darfst du nicht in der gleichen Branche, deinem Arbeitgeber Konkurrenz machen.

Bei 6 Stunden pro Woche bietet es sich eigentlich an, das als 450 € Job zu organisieren.