Zwei studentische Aushilfsjobs gleichzeitig: ist das erlaubt?
Meine Frage: ich habe vor Kurzem eine Stelle als studentische Hilfskraft an meiner Hochschule angenommen, die insgesamt ein Arbeitspensum von 50h ansetzt. Es handelt sich quasi um ein Projekt, bei dem ich mir meine Wochenarbeitszeit (5-10Std.) frei einteilen kann, bis meine Aufgaben erfüllt sind. Nebenbei würde ich gerne eine weitere Stelle als studentische Hilfskraft bei einem Unternehmen annehmen (450€-Basis). Darf ich das? Muss ich zusätzlich Abgaben zahlen?
2 Antworten
www.minijob-zentrale.de sagt dazu
"Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs."
Die Minijobzentrale ist in Deutschland zuständig für die Anmeldung von geringfügig Beschäftigten, und die haben sogar ein Servicetelefon: 0355 2902-70799 , und da darf man sogar anrufen, denn dafür sind Servicetelefone auch eigentlich gedacht...
Das zählt dann halt nicht mehr als Minijob, also ja. Zusätzliche Abgaben