Zwangsversteigerung, Eigentümer unauffindbar?
Hallo, ich habe vor einen Haus zu kaufen. Die Bank hat mir gesagt , "... der Eigentümer sei unauffindbar...." , das Grundstück von außen sieht ziemlich herabgelassen aus.
Ich habe keine Ahnung wer der Eigentümer ist, aber nehmen wir an es wäre eine ältere Person, die im Haus gestorben ist und noch drin ist.
Kann so ein Haus auch ohne jetzt zu prüfen zur Zwangsversteigerung gegeben werden? Kommt sowas vor?
8 Antworten
Das kommt wohl nicht vor.
Der "unauffindbare" Eigentümer ist vermutlich mit seinen Schulden über alle Berge, und nicht im Keller des Gebäudes.
Wenn die Bank über das Gebäude verfügen darf, weil z.B. der bestehende Kredit nicht abgelöst wird, dann wird der Wert des Gebäudes / Grundstückes ermittelt. Ein Makler / Beauftragter der Bank begeht das Gebäude. Eine Leiche würde dieser sicherlich nicht übersehen...
Halte einen solchen Fund also für eher unwahrscheinlich.
Grüße, ------>
danke.
ein Gutachten gibt es, aber "Innenbesichtigung" war nicht möglich.
Mir wäre kein Fall bekannt, in dem der Alteigentuemer tod im versteigerten Objekt aufgefunden wurde. Meistens machen die lebenden Probleme.
Wenn der Eigentümer nicht zahlt, kann nachKreditkündigung versteigert werden. Es kommt sehr oft vor, dass Häuser nur von außen geschätzt werden. Wenn z.B der Eigentümer keinen reinläßt. Verkehrswert ist immer nur ein vager Anhaltspunkt
Ja. Wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Gläubgerin das verpfändete Grundstück versteigern lassen. Ob der Eigentümer noch lebt oder sich im Haus oder anderweitig aufhällt ist für die Versteigerung erst einmal ohne Bedeutung.
mir gehts eher darum keine Leiche im Haus zu finden.
Hi,
ein Haus mit Grundstück kann auch dann zwangsversteigert werden, wenn der Eigentümer unauffindbar ist. Mit Zuschlagserteilung wird man dann auch rechtmäßiger Eigentümer.