Zwangsanmeldung zu Prüfungen rechtswidrig?

4 Antworten

"unsere HS hat eine Zwangsanmeldung zu Prüfungen"
Bist du da wirklich sicher? Unter dem Begriff konnte ich nichts finden, derlei sollte doch wie ein Leuchtfeuer bei google aufleuchten?

Es gibt Zeitfenster zur Anmeldung, okay. Aber von Zwang war nirgends die Rede. Welche HS soll das sein? Wie sieht denn die dortige Prüfungsordnung aus?

mal nebenbei ganz allgemein gesagt:

"Ich möchte selbst entscheiden, welche Klausuren ich schreibe und welche nicht. "
Nun ja, das ist so eine Sache mit dem "ich will aber". Einer meiner Bekannten pflegte immer zu sagen "alle Knoten kommen zum Kamm". Dann wird, weil es ja so stressig ist, ein Partysemester eingelegt oder - ach, diese Klausur kann ich doch getrost an einem anderen Termin machen - und schwupps, man hat Klausuren verpasst und irgendwie passen dann alle Termine nicht mehr so  richtig, das Ende des Studiums rückt in weiter Ferne. Und ein Tsunami an Terminen rollt auf einen zu.

Ab da ist dann das Gejammer groß und man schreit um Hilfe und was auch immer ... Wie auch immer, ein etwas zügigeres Abarbeiten der Klausuren fände ich gar nicht so verkehrt.

linzus 
Fragesteller
 16.07.2017, 17:56

siehe antwort darunter

danke erstmal.

Also es funktioniert so: Angemeldet wird man automatisch (ohne Wahl, also Zwang) zu allen laut regelsemester benötigten Prüfungen. Abmeldungen gehen nur per Antrag, und werden bei Studenten wie mir die keine offenen Prüfungen aus den letzten Semestern haben grundsätzlich abgelehnt.

Die HS ist HS-Albstadt-Sigmaringen. Die Prüfungsordung ist folgende:

http://www.hs-albsig.de/studium/studienalltag/Documents/04_Studien-_Pruefungsordnungen/Bachelor/its_stand_141024_ohne%20at.pdf

Rechtslage?

Das it eben der Untersschied zwischen einer Uni und einer Fachhochschule.

Die Fachhochschule ist eine Schule auf höherem Niveau.

linzus 
Fragesteller
 16.07.2017, 17:54

unnötiger beitrag