Zuzahlung bei Rehasport?
Da ich in meiner hähe kein Rehasport (Wassergym) gefunden habe. Bin ich an ein Unternehmen geraten ,die mit mir eine zusatzvereinbaung getroffen habe, mit
monatlichen Beiträgen.
Ich habe diese gekündigt, nun will man mich au dieser Vereinbarng nicht entlassen
sondern bestehtauf zahlungen
5 Antworten
das ist keine echte Zuzahlung die du da leistest. du hast einen normalen Vertrag abgeschlossen, wie in einem Fitnesszustudio z.B.
Zuzahlungen sind gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen die Versicherte auf bestimmte Leistungen zahlen müssen.
das was du hier beschreibst sind keine solche gesetzlichen Zuzahlungen, sondern salopp gesagt Mehrkosten, die du im Rahmen einer eigenen Vereinbarung geschlossen hast.
du hast das unterschrieben und es ist damit gültig.
wenn du das in Verbindung mit dem Rehasport abgeschlossen hast, so kenne ich das nur so, dass das erst beendet werden kann, wenn der Rehesport abgeschlossen wurde. also zu Ende ist. ein Abbruch des Rehasports ist damit aber nicht gemeint. auch dann würde das weiterlaufen.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit ? Kündigungsfrist ?
Das steht alles im Vertrag drin, den du unterschrieben hast.
Die "Verordnung" hat eine Laufzeit von 18 Monaten. In der zeit sollte man die 50 Stunden geschafft haben. Frag bei dem Unternehmen wie schnell du da aufhören kannst.
Ein Vertrag ist bis zum Vertragsablauf grundsätzlich immer von beiden Seiten einzuhalten.
Was steht denn dazu in den AGB ?
Lies die AGB's durch, da steht alles drin.
du hast eine gewissen Kündigungsfrist, früher wird man nicht daraus entlassen. Ist so......
Leider nicht so einfach da in den AGBs nichts steht
Du hast aber einen Vertrag unterschrieben, da mu- es drin stehen.
Gegenfrage:
Was steht in den AGB's ?
Die Es gibt nach meiner meinung keine vertragslaufzeit. Man hat die Verordnung der Krankenkasse genommen und somit eine Laufzeit daraus gemacht.
in den AGBs steht nichts über Kündigungsfrist