Darf die Krankenkasse von mir den Entlassungsbrief anfordern?

3 Antworten

Wechsel auf keinen Fall in dieser Situation, als leistungsempfänger könnte es sein, dass du keine neue findest oder zu sehr ungünstigen Konditionen. Die die du hast, muss dich aber behalten und bezahlen.

Ich glaub übrigens nicht, dass der entlassbrief weitergegeben werden muss, wäre das nötig, hätten die ihn direkt dorthin schicken können. Frag mal beim bundesdatenschutz nach.


Cheptner2000 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 11:50

Deßhalb schrieb ich ja auch nach der jetzigen Situation🙂

Die Krankenkasse darf keine pauschale Einwilligung einholen

Die Krankenkasse benötigt in der Regel nur das sogenannte Blatt 1 und nicht den ausführlichen Entlassungsbericht. Blatt 1 enthält Basisinformationen wie zum Beispiel die persönlichen Daten des Versicherten, die Diagnosen, das Behandlungsergebnis sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben darf sie dieses auch ohne Einwilligung anfordern, so zum Beispiel für die Prüfung, ob sie Krankengeld zahlen muss. Im vollständigen Entlassungsbericht finden sich dagegen ausführliche Angaben über die Krankengeschichte und den Reha-Verlauf – auch über Gespräche, die beispielsweise mit Psychotherapeuten geführt wurden. Den ausführlichen Entlassungsbericht darf die Krankenkasse nicht anfordern und dies nach Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten auch nicht umgehen, indem sie eine Einwilligungserklärung einholt.

quelle. Patientenberatung.de


GutenTag2003  16.07.2021, 11:50
und nicht den ausführlichen Entlassungsbericht.

Davon ist nicht die Rede.

Darf die Krankenkasse von mir den Entlassungsbrief anfordern?

Ja sicher, oder eine Kopie.


Idris164  16.07.2021, 11:43

Nur das 1. blatt