Darf die Krankenkasse von mir den Entlassungsbrief anfordern?
Ich war in der Tagesklinik für Erwachsene. Ich beziehe derzeit auch Krankengeld.
Die krankenkasse sagte das sie meinen Entlassungsbrief brauchen um die Krankengeld Zahlung heraus zu schicken.
Bin auch als nicht Arbeitsfähig entlassen worden.
Eine neue AU ist vorhanden. Muss ich denen den Brief geben? Meine Krankenkasse werde ich nach dem ganzen wenn ich irgendwann mal wieder gesund bin wechseln.
Muss ich denen den Brief zu kommen lassen?
3 Antworten
Wechsel auf keinen Fall in dieser Situation, als leistungsempfänger könnte es sein, dass du keine neue findest oder zu sehr ungünstigen Konditionen. Die die du hast, muss dich aber behalten und bezahlen.
Ich glaub übrigens nicht, dass der entlassbrief weitergegeben werden muss, wäre das nötig, hätten die ihn direkt dorthin schicken können. Frag mal beim bundesdatenschutz nach.
Die Krankenkasse benötigt in der Regel nur das sogenannte Blatt 1 und nicht den ausführlichen Entlassungsbericht. Blatt 1 enthält Basisinformationen wie zum Beispiel die persönlichen Daten des Versicherten, die Diagnosen, das Behandlungsergebnis sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben darf sie dieses auch ohne Einwilligung anfordern, so zum Beispiel für die Prüfung, ob sie Krankengeld zahlen muss. Im vollständigen Entlassungsbericht finden sich dagegen ausführliche Angaben über die Krankengeschichte und den Reha-Verlauf – auch über Gespräche, die beispielsweise mit Psychotherapeuten geführt wurden. Den ausführlichen Entlassungsbericht darf die Krankenkasse nicht anfordern und dies nach Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten auch nicht umgehen, indem sie eine Einwilligungserklärung einholt.
quelle. Patientenberatung.de
und nicht den ausführlichen Entlassungsbericht.
Davon ist nicht die Rede.
Darf die Krankenkasse von mir den Entlassungsbrief anfordern?
Ja sicher, oder eine Kopie.
Deßhalb schrieb ich ja auch nach der jetzigen Situation🙂