Kein Krankengeld wegen MDK-Gutachten?

2 Antworten

Es hat eine aktenmäßige Begutachtung stattgefunden, aufgrund der vorliegenden Unterlagen, dafür braucht es dich nicht.

Der Sachbearbeiter hat dir den einzig richtigen Weg genannt. Geh mit dem Einstellungsschreiben zu deinem Hausarzt oder dem Facharzt, der dich krankschreibt und besprich es mit ihm.

Wenn er der Meinung ist, du wärest noch nicht wieder arbeitsfähig, dann kann er und nur er Widerspruch gegen die Aufhebung einlegen. Wichtig ist die Frist einzuhalten- und je später er es tut, desto schwieriger für dich, denn die Krankenkasse stellt zum genannten Termin die Leistung ein- mit und ohne Widerspruch, denn über den muss entschieden werden.

Ggf.- geht es für dich positiv aus, bekommst du eine Nachzahlung.

Überleg also schon, was du tun willst, wenn kein Geld mehr kommt- hast du Rücklagen, die dir erst einmal weiterhelfen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie schön erwähnt. Der MDK hat nach Aktenlage entschieden.

Dafür brauche er dich nicht.

Wie ebenfalls schon gesagt, kann dein Hausarzt Widerspruch einlegen.

Also, machst einen Termin bei diesem.

Allerdings hat man oft gegen den MDK keine Chance

muttisbester33 
Fragesteller
 09.02.2023, 17:38

Wie kann ich jemanden begutachten, mit dem ich kein einziges Wort gesprochen habe? Termin habe ich selbstverständlich gemacht, mit der Arbeitsagentur und ver.di habe ich auch gesprochen. Die Frage war, ob jemand Erfahrungen damit hat.

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Maleficent666  09.02.2023, 17:42
@muttisbester33

Er hat Akteneinsicht gehabt, dazu brauch er dich nicht....

Er muss dich nicht sehen.

Wende dich an den VDK. Aber dazu musst du eine Mitgliedschaft beantragen. Kostet 18 euro Quartal

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