zuküftiger arbeitgeber informationen über mich einholen?!

12 Antworten

Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, bei früheren Arbeitgebern Auskünfte über einen Bewerber einzuholen. Ein solches Auskunftsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn der Bewerber es dem zukünftigen Arbeitgeber untersagt hat, sich bei einem früheren oder bei dem derzeitigen Arbeitgeber zu erkundigen. Ein solches Verbot empfiehlt sich insbesondere in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Wenn der derzeitige Arbeitgeber durch eine solche Nachfrage von einer Bewerbung erfährt, kann dies zu erheblichen Störungen im Arbeitsverhältnis führen.

Also in der Bewerbung darum bitten diese vertraulich zu behandeln - Dann sollte der Neue sich daran halten und nicht nachfragen

Natürlich. Kannst ihm ja keine Telefonate verbieten.

Wer gute Mitarbeiter sucht, informiert sich doch im Vorfeld.

Ja. Alles was dein Arbeitsverhalten betrifft, darf dein Alter Arbeitgeber weitererzählen. Wenn du dich beworben hast, ohne dass dein jetziger Arbeitgeber das weiß, solltest du dem potentiellen neuen das mitteilen, dass der nicht da anruft, und der alte fällt aus allen Wolken!

Der neue Arbeitgeber kann versuchen bei einem früheren Arbeitgeber nachzufragen, wenn ihm die Angaben des Bewerbers nicht ausreichen.

Ein früherer Arbeitgeber sollte aber Informationen nur dann herausgeben, wenn der Bewerber damit einverstanden ist.

Gibt ein früherer Arbeitgeber persönliche Informationen eines ehemaligen Mitarbeiters, ohne dessen Einverständnis weiter, kann es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz handeln. (Das kommt auf die Art der Informationen an.)

Handelt es sich um einen seriösen Arbeitgeber, wird er vorher beim Bewerber nachfragen, ob er sich beim alten Arbeitgeber erkundigen darf. Untersagt dies der Bewerber, muss er damit rechnen, dass er den Job nicht bekommt.

Gibt es erklärungsbedürftige Stellen im Lebenslauf, oder aus einem Arbeitsverhältnis, empfiehlt es sich offensiv damit umzugehen.

Bewirbt sich der Bewerber aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis, darf der neue Arbeitgeber nicht beim "Noch-Arbeitgeber" nachfragen, außer der Bewerber erlaubt es ausdrücklich.

Hier ein interessanter Link.

http://www.derjobladen.de/Firmen/JobLetter/Dateien/Rechte%20u.%20Pflichten%20w%C3%A4hrend%20dem%20Einstellprozess.pdf

P.K.

nein, das ist unzulässig. es wird aber gemacht, wenn du z.b. innerhalb einer branche wechseln willst und die personalchefs sich kennen. vermeiden lässt sich das leider nicht, du wirst es auch nie erfahren, da eine evtl. negativ-auskunft dir nicht mitgeteilt wird.

einem unbekannten wird kein personalchef vertraulichen infos über mitarbeiter geben, es könnte ja auch eine falle sein, um genau diesen punkt zu testen.

vermeiden kannst du das mit hoher sicherheit, wenn du in deiner bewerbung ausdrücklich auf die vertrauliche behandlung deiner bewerbung gegenüber deinem aktuellen arbeitgeber hinweist und andererseits gute/plausible gründe aufführst, warum du wechseln willst.