Zugewinngemeinschaft - Gerecht oder nicht?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja, ist gerecht (bitte mit Begründung) 71%
Nein, es ist ungerecht 29%

6 Antworten

Ja, ist gerecht (bitte mit Begründung)

Das Wesen einer Ehe besteht darin, dass man gemeinschaftlich wirtschaftet. Wenn einer die eher sozialen Pflichten erfüllt und der andere die finanzielle Seite erledigt, dann sollte das am Ende auch ausgeglichen werden.

Ja, ist gerecht (bitte mit Begründung)

A hat auch nichts für die Wertsteigerung getan - das nur nebenbei.

Weil in einer (Zugewinn-) Gemeinschaft immer beide etwas für den Zugewinn getan haben. Der eine vielleicht aktiver als der andere, aber ohne B hätte A Vielleicht die Immobilie verkauft und hätte die Wertsteigerung nicht bekommen. Man arbeitet als Team, gewinnt oder verliert als Team - das ist die Idee einer Ehe.

Das muss allerdings keine mitmachen - Ehevertrag und fertig...

Bluesky1974 
Fragesteller
 03.02.2020, 18:32

Der eine vielleicht aktiver als der andere, aber ohne B hätte A Vielleicht die Immobilie verkauft und hätte die Wertsteigerung nicht bekommen

Das ist eine Theorie, die nicht bewiesen ist. Es hätte auch sein können, dass B die Immobilie verkaufen wollte, aber A am Erbe der Eltern festgehalten hat.

Was hat denn B für den Zugewinn getan, wenn die Immobilie von A gekommen ist? Gar nichts. Deshalb finde ich es unfair.

Zum Glück für mich nicht reell, da ich in der Schule lernte, dass man unbedingt auf Gütertrennung bestehen muss, wenn man ein Erbe erwartet. Aber bevor die Ehe geschlossen wird, weil es sonst sein kann, dass der Ehegatte danach nicht mehr mit macht.

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Die Eltern haben es ja offensichtlich so gewollt, sonst hätten sie die Übertragung der Immobilie an eine Zweckvereinbarung "Ehe" gekoppelt, wodurch der Zugewinnsanspruch gegen den Rückerstattungsanspruch des Zugwinns bei Scheidung aufgerechnet wird.

Bluesky1974 
Fragesteller
 02.02.2020, 18:14

Naja, theoretisch könnte die Ehe erst geschlossen worden sein, nachdem es die Schenkung gab.... Und theoretisch könnte auch gewesen sein, dass die Eltern familienrechtlich keine Ahnung hatten.

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Ja, ist gerecht (bitte mit Begründung)

B hat indirekt ja mit dazu beigetragen, dass der Wert gestiegen ist. Selbst wenn B nur die Hausarbeit z.B. gemacht hat.

Und A hat ja auch nichts getan. Das ist z.B. den gestiegenen Immobilienpreisen geschuldet.

Bluesky1974 
Fragesteller
 02.02.2020, 18:22

Meine Frage ist nur theoretisch. Meine Immobilie hat 200.000 Euro zugelegt, allerdings nicht in 20 Jahren sondern bereits innerhalb 9 Jahre. Ich bin alleine, deshalb kann ich dir versichern, dass keine andere Person dazu beigetragen hat, dass meine Immobilie so an Wert zugelegt hat. Deshalb finde ich persönlich es unfair, wenn sich jemand "ins gemachte Nest" sitzt, keine Miete zahlen muss und dafür einen fetten Ausgleich bekommt. Eigentlich müsste ich mich über den Wertzuwachs freuen, bin aber gleichzeitig schockiert, wie schnell man alles wieder verlieren kann, wenn man sich vorher nicht richtig abgesichert hat.

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sassenach4u  03.02.2020, 08:14
@Bluesky1974

Das liegt doch an dir. Wir sind verheiratet, aber jeder beteiligt sich an den Krediten gemäß einer Einkommensquote. Keiner muss sich ins gemachte Nest setzen. Und wenn der andere das toleriert, dann ist das doch seine Entscheidung. Dann darf er hinterher auch nicht jammern. Heute sind die meisten Partner in einer Beziehung beide berufstätig, kommen Kinder reduziert einer meist seine Arbeitszeit. Dann ändert sich eben dessen Beteiligungsquote. Und ja, damit erwirbt er/sie einen Anspruch auf die Wertsteigerung. Den bezahlt er ja indirekt dann mit mit seinem Mietanteil. Und selbst wenn es keine Kredite mehr gibt, kann man vernünftrig darüber reden, es gilt immer Rücklagen zu bilden. Die kann man dann teilen, auf jeden quotiert angelegt, dann wird ein Zugewinnausgleich auch nicht so dramatisch, denn der andere erwirbt auch Vermögen in der Ehe. Man muss nur einmal betriebswirtschaftlich an diese Sache herangehen, sich Gedanken machen. Diese mit dem Partner teilen und schon sieht es anders aus. Bei uns hatte auch einer null, der andere einiges. Mittlerweile haben wir beide Vermögen durch diese Regelung geschaffen und die Marge eines Zugewinnes sinkt jeden Monat im Innenverhältnis.

Leider machen sich viele keine Gedanken darüber. Und hinterher kommt das große Heulen.

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Bluesky1974 
Fragesteller
 03.02.2020, 18:28
@sassenach4u

Schon. Aber ich rede hier von einer schuldenfreien Eigentumswohnung die durch Schenkung der Eltern zu Stande kam. Der andere Ehepartner hat nichts in die Wohnung investiert. Also finde ich es unfair, wenn er einen Versorgungsausgleich erhalten sollte. Wenn beide im Grundbuch eingetragen sind und beide erwirtschaften, fällt der Zugewinn niedriger aus. Aber dann ist es ja eine gemeinsame Anschaffung und hier wird dann nicht nur der Zugewinn aufgerechnet, sondern auch das, was jeweils investiert wurde.

Wenn beide zusammen was erarbeitet haben, lasse ich mir das eingehen. Das dürfte aber bei einer Schenkung seitens der Eltern von einem Ehepartner gerade nicht der Fall sein. Was anderes wäre es, wenn auch die Eltern vom anderen Ehepartner investiert hätten. Ich habe spreche davon, dass nur ein Ehepartner von seinen Eltern beschenkt wurde, der andere jedoch nicht.

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sassenach4u  04.02.2020, 09:35
@Bluesky1974

Derjenige, der das Geschenk bekommen hat, hat ja auch nichts dafür getan. Und indirekt tut der Partner doch etwas mit dafür, denn auch eine Eigentumswohnung kostet Geld: Hausgeld, Grundsteuer etc. Das zahlst zwar du, von deinem Einkommen aber dafür fehlt es wieder in der gemeinsamen Haushaltskasse und steht euch nicht zur Verfügung. Und im Laufe der Jahre musst du Sonderumlagen zahlen für aufwändigere Reparaturen- auch das geht aus dem Haushaltseinkommen ab. So muss man es auch einmal betrachten.In solchen Fällen ist es eben sinnvoll, daüfr Sorge zu tragen, dass der Partner selbst Vermögen bildet, z.B. in Höhe der monatlichen Ausgaben für die ETW, dann hat er am Ende auch Vermögen, was in den Versorgungsausgleich einfließt.

Du kannst auch Gütertrennung vereinbaren, dann tritt das alles nicht ein. Immer eine Option für beide!

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Bluesky1974 
Fragesteller
 04.02.2020, 19:11
@sassenach4u

Und meine Eltern haben das Geld hierfür auf der Straße gefunden und nichts dafür getan? Sie haben es mir geschenkt und nicht wem anders. Weil du gerade vom "indirekten" Mitwirken sprichst: Als Kind habe ich viel zurückstecken müssen und habe viele Spielsachen, die andere Kinder hatten, nicht bekommen, mit der Begründung, wir wollen Vermögen anhäufen, damit die später keine Miete zahlen muss. Meine Eltern hatten außerdem noch gebaut und stritten viel. Das musste ich als Kind erleiden. Also habe ich auch indirekt dazu beigetragen, indem ich auf vieles verzichtet habe und ständiger Unruhe ausgesetzt war.

Den Unterhalt für die Eigentumswohnung bezahle ich von meinem EIGEN Gehalt. Ich bin nicht verpflichtet, ihm mein ganzes Gehalt zu geben. Somit schmälere ich auch das gemeinsame Haushaltseinkommen nicht. Er zahlt ja schließlich nicht die Reparaturen und Sonderumlagen, sondern ausschließlich ich. Ich schmälere nur mein Gehalt, das ausschließlich mir gehört.

In die gemeinsame Haushaltskasse würde nur mein Anteil fürs Essen und für Putzmittel fliesen und da fliest auch sein Anteil mit rein.

Wenn er also bei mir mietfrei wohnt, wenn ich ihm ein mietfreies Leben ermöglicht habe, weil ich eine Eigentumswohnung ALLEIN unterhalten habe, mit Reparaturen und Sonderumlagen, die ausschließlich von meinem Gehalt bezahlt wurden, weshalb soll dem auch noch ein Versorgungsausgleich zu stehen? Mietfrei wohnen ist in der heutigen Zeit, insbesondere in Oberbayern ein Geschenk. Wer unter solchen Bedingungen sich kein eigenes Vermögen aufbauen kann oder will, ist sein Pech, aber nicht meins.

Über solche Ansichten kann ich nur den Kopf schütteln. Zum Glück alles nur Theorie. Aber leider gibt es viele Menschen, bei denen dies in einem Alptraum geendet hat. Für mich wäre eins von vorn herein klar gewesen: Entweder Gütertrennung oder eine "wilde" Ehe. Zugewinn finde ich sehr unfair.

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sassenach4u  04.02.2020, 19:26
@Bluesky1974

Warum läßt du ihn denn mietfrei wohnen? Er kann sich doch mit einem Anteil beteilgen. So haben wir es mit unserer ETW auch gemacht. Die gehörte mir, war bezahlt. Als mein Mann zu mir zog, gab er mir einen Anteil der der hälftigen Miete entsprach. Davon habe ich die Sonderumlagen etc. bezahlt. Und nach allem haben wir dann locker ein gemeinsames Haus gekauft, die Wohnung gehört nach wie vor mir. Dadurch dass er selbst auch nun Vermögensbildung betreibt, würden wir keinen VZugewinnausgleich machen müssen.

Alles was du schreibst ist gut und schön. Aber schlussendlich waren das Entscheidungen deiner Eltern, euch so kurz zu halten. Was sollen denn Kinder sagen, die auch wirtschaftlichen Gründen genauso aufwachsen mussten wie du und deren Eltern KEIN Vermögen aufbauen konnten? Wenn deine Eltern keine gute Ehe geführt haben ist das auch das Problem deiner Familie. Was kann dein Mann dafür?

Aber warum gehst du nicht auf das Thema Gütertrennung ein? Das kannst du machen, er muss natürlich mitmachen, wenn ihr schon verheiratet seid.

Aber warum echaufierst du dich so? Du schreibst doch "Die Frage ist hypothetisch..." ?

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Bluesky1974 
Fragesteller
 04.02.2020, 19:38
@sassenach4u

Weil ich nur deshalb das Wissen habe, dass bei einem Erbe der Zugewinn zu zahlen ist, weil ich Rechtsanwaltsgehilfin gelernt habe. Das haben wir im BGB durchgenommen. Sonst würde ich das nicht wissen... und wäre jetzt ruiniert... Das schockiert mich.

Du schreibst, er kann ja nichts dafür, weil ich kurz gehalten wurde. Hier geht es nicht um Schuld, sondern um die Tatsache, dass ich sehr wohl meinen Beitrag dazu geleistet habe, dass ich jetzt das habe, was ich habe und ich nicht einsehe, weshalb ich da Zugewinn zahlen soll... Das gibt ihm nicht das Recht, mich abzuziehen.

Wenn ich meine Zeche selbst zahle, kann mir der andere im Falle einer Scheidung nicht mit Forderungen kommen. Deshalb käme hier nur Gütertrennung oder "wilde" Ehe in Frage.

Eine Yotubertin hat mal berichtet, es gibt Frauen, die hatten von den Eltern eine Immobilie bekommen. Der Partner hat sie mit Trennung erpresst, wenn sie nicht mit ins Grundbuch aufgenommen werden bzw. sie ihm die Immobilie ganz überschreiben lassen. Kaum taten sie dies, war der Mann weg und hatte eine andere. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Wenn so jemand mit derartigen Forderungen käme, wäre ich weg. Verstehst du das?

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sassenach4u  04.02.2020, 19:40
@Bluesky1974

Wenn ein Mann so etwas von einer Frau oder dem gleichgeschlechtlichen Partner verlangen würde, sollte man sich ganz schnell trennen. Das ist emotionale Erpressung. Leider fallen viele mit der rosaroten Brille noch daruaf hinein. Habe ich im Umfeld auch gehabt. Und viele Frauen, die Vermögen haben trauen sich auch nicht, das Thema Gütertrennung anzusprechen. Dabei machen Männer das gern. Hier ist noch viel Bedarf, Frauen zu stärken. Dir einen schönen Abend!

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So geht Zugewinngemeinschaft.

A verbleibt die Immobilie plus der zwischenzeitlichen Wertsteigerung.

Hätte er das nicht gewollt, wäre Gütertrennung eine Option gewesen.

Kann er den Anspruch von B nicht erfüllen, kann B die Zwangsversteigerung beantragen. So enden im übrigen sehr viele Ehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.