Zu unrecht von der Polizei angezeigt wegen telefonieren am Steuer

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Einspruch einlegen. Und rein Schreiben das es ja auch unsinnig wäre trotz Freisprecheinrichtung das Handy ans Ohr zu halten. Evtl. ne Kopie der Rechnung der Freisprecheinrichtung beilegen.

Die Aussage des Polizisten wiegt mehr als Deine. So ist da nun mal.

Aber Du kannst ja Einspruch erheben, dann entscheidet der Richter. Und es kann so ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn Du Glück hast. Versuch es.

Ich kann gut verstehen, dass Du sauer bist. Ob der Einspruch was bringt, weiß ich nicht. Aber ich fürchte, dass der Polizist Recht bekommen wird und somit der Einspruch nur Mehrkosten verursacht, die Du dann zahlen darfst. Mein Rat: Zahl das Ticket und belass es dabei.

Hallo zusammen!

Mir ist das heute genauso passiert!!!Fahre die 30 Zone langsam hinauf, hatte mein Headset am Ohr eingeschaltet, und da ich wusste da im oberen Drittel der Straße ein Stativ mit Laser steht nehme ich doch mein Handy in der Hand...oder?Aber siehe da......ich wurde raus gezogen! Der Polizist verlangte meinen Führerschein und Fahrzeugpapiere, und sagte in einen Zug dass ich Telefoniert hätte. Ich zeigte Ihm mein Headset im Ohr, was er aber nicht akzeptiert hatte. Er verwies mich auf sein Lasergerät, und das man dadurch klar erkennen konnte das ich ein Handy am Ohr hatte.Ich wiedersprach mehrmals diese Anschuldigungen, aber er sagte mir es sei so, und er ist der Meinung das ich Telefoniert habe.Ich sagte Ihm das dies eine reine Abzocke wäre, und er Lächelte nur und sagte, Fahren Sie weiter, Sie bekommen eine Anzeige. Das ist in meinen Augen reine Willkür des Beamten!!!

Anfechten! Wer nicht wagt, hat schon verloren. Zudem sollte man eine plausible Geschichte vor Gericht haben, welche besagt, dass man nichts falsches gemacht hat. So wurde auch ich im Gericht freigesprochen (selbst vor 2 Motorrad-Polizisten als Zeugen). Besonders wenn man weiß dass man im Recht ist. Das Beste ist, wenn man beim anhalten sofort schildert, dass es kein Handy war oder ähnliches - auch wenn der Polizist anderer Meinung ist. Wenn einem nichts einfällt -> nichts zugeben, nichts unterschreiben und dann beim Bußgeldbescheid den Widerspruch einlegen. -> So habe ich ca. 90 € und 1 Punkt in Flensburg gespart. Andere hätten es bezahlt und "eine Lehre daraus gezogen" :-D Einen Anwalt braucht man dafür nicht unbedingt. Es sei denn man hat ne Rechtsschutzversicherung.