Zu Unrecht angezeigt. Was soll ich tun?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal bleibt Dir nichts anderes als abzuwarten, wie das Verfahren gegen Dich selbst ausgeht. Wenn es nach § 170 II StPO (unschuldig oder nicht nachweisbar) eingestellt wird, dann wäre in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob Du wider besseren Wissens beschuldigt wurdest. Wenn dies der Fall ist, wäre gegen die Anzeigenerstatterin ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Außerdem könntest Du dann möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz haben. Allerdings wohl kaum wegen dem entgangenen Einstellungtest bei der Polizei - denn Du weißt ja nicht, ob man Dich dort ansonsten überhaupt genommen hätte oder Du nicht sowieso durchgefallen wärest.

kodi1123 
Fragesteller
 16.11.2013, 03:59

Außerdem könntest Du dann möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz haben. Allerdings wohl kaum wegen dem entgangenen Einstellungtest bei der Polizei - denn Du weißt ja nicht, ob man Dich dort ansonsten überhaupt genommen hätte

Falls es tatsächlich wegen der Anzeige scheitern sollte, habe ich da schon eine Idee :-)

Danke für deine Antwort!

Seit wann muss man seine Unschuld nachweisen??

Kannst eine Gegenanzeige stellen wegen falscher Verdächtigung. Ob noch eine Verleumdung dazu kommt hängt vom Sachverhalt insgesamt hat.

Hey,

am besten die ganze Situation bei der örtlichen Stelle schildern bei der du dich beworben hast.

Wenn du wirklich zu unrecht eine Anzeige bekommen hast dann wird sich das sicherlich klären lassen.

Und keine Sorge, es sind auch schon Kleinkriminelle wieder auf die rechte Bahn gekommen und sind Polizisten geworden.

Ich würde mir da keine großen Sorgen machen aber in Zukunft jeden Kontakt mit ihr vermeiden.

Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne läge erst vor, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird, Beleidigung ist ein Antragsdelikt und die Beweislage dürfte ja auch allenfalls bescheiden sein.

kodi1123 
Fragesteller
 14.11.2013, 13:32

Könnte eine Anzeige für mich ein Hindernis sein, was die Einstellung in den Polizeidienst betrifft?

jurafragen  14.11.2013, 15:09
@kodi1123

Wenn es ein Ermittlungsverfahren geben sollte, dann müsstest du dies ggf. angeben. Welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, ist eine Frage, die dir nur derjenige beantworten kann, der die Auswahl unter den Bewerbern treffen wird.

Bleib ganz cool - zwischen sagen und tun ist ein riesen unterschied - 2 du zählst ja schon die sachen auf die deine unschult beweisen - ausserdem kinderkram - such dir halt ne andere und beachte sie nicht weiter !