Zu groß für Achterbahnen?

4 Antworten

Wie hier schon gesagt wurde, besteht voller Versicherungsschutz, wenn der Bügel schließt und auch nur dann ist eine Mitfahrt möglich. Dabei ist die angegebene Maximalgröße theoretisch irrelevant, denn solange der Bügel zu geht und das System dem Ride-OP die Freigabe gibt, steht einer Mitfahrt nichts im Wege.

Selbst wenn die Bügel aber schließen, wird es insbesondere in den Vekoma Zügen von „Big Loop“, sowie den Standart Intamin Zügen bei „Dessert Race“ sehr eng. Viel Beinfreiheit herrscht dort nicht und selbst wenn der Bügel zu geht, wäre eine Mitfahrt mit 2,15m eher unangenehm.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Bügel geht zu, und du darfst mitfahren, oder der Bügel geht nicht zu, und du darfst nicht mitfahren. Das hat rein gar nichts mit Versicherungen zu tun, wer das geschrieben hat, hat Quatsch erzählt. Wenn ein Achterbahn-Bügel einmal einrastet, ist er nicht mehr (während der Fahrt) zu öffnen.

Leider haben alle Achterbahnen mit Heide Park Schulterbügel, und du wirst vermutlich in keinen davon reinpassen. Selbst wenn, würde es eine schmerzhafte Fahrt werden, weil du eingequetscht wirst. Es gibt aber Achterbahnen, wie z.B. Blue Fire oder Silver Star im Europa-Park, die zwar relativ intensiv sind, aber keine Schulterbügel haben, sondern die Mitfahrer über spezielle Schoßbügel sichern. Da passt man auch mit großen Körpergrößen rein, solange der Bauchumfang nicht zu groß ist.

Zitteraal123 
Fragesteller
 16.03.2018, 22:07

Ich bin nur 1,78m ;)

Ireeb  16.03.2018, 22:32
@Zitteraal123

Warum machst du dir dann Gedanken dazu, was mit 2,15 wäre. Du bist weit unter der Maximalgröße und müsstest daher alles fahren können, solange der Bauchumfang nicht außergerichtlich groß ist.

Die Vorgaben machen nicht die Freizeitparks sondern der Tüv.

Ab einer bestimmten Größe (oder bis zu einer bestimmten Größe) ist einen sichere Mitfahrt nicht gewährleistet.

Mit Versicherung hat das gar nichts zu tun. Und die Freizeitparkbetreiber MÜSSEN sich an die Vorschriften halten.

Sicher mag sich der eine oder andere mal ein oder zwei cm gößer oder kleiner schummeln ohne dass es auffällt. Ok, das "weiß" auch der TÜV und eine gewisse 'Sicherheitstolerenz ist da mit eingerechnent.

Aber 20 cm sind schon einen Menge Holz.

verreisterNutzer  28.03.2018, 21:36

Genau so ist es - und wenn die Betreiber diese Vorschriften nicht einhalten, haften sie im Falles eines Unfalls, und verlieren obendrein ihre Betriebserlaubnis.

Insofern hat das Ganze schon etwas mit Versicherung zu tun, denn sie müssen meines Wissens auch eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Nordseefan  28.03.2018, 21:52
@verreisterNutzer

Das schon, aber man kann nicht SELBER sagen mir egal ICH verzichte auf den Versicherungsschutz

Am besten fragst du das mal einen Orthopäden.

Mein Mann ist 1,97 m gross un das geht so gerade in diesen Bahnen. 2 ,15 m halte ich für sehr fragwürdig. Du musst dich verdrehen, damit die Bügel sich schließen lassen, dazu kommen dann die enormen Kräfte, die auf die Wirbelsäule einwirken.

Mutig auf jeden Fall, eher jedoch ein leichtsinniges Spiel mit der Gesundheit.

Ireeb  15.03.2018, 22:12

Ich würde fast drauf tippen, dass man bei 2,15 m bei diesem Bügeltyp (Schulterbügel) den Bügel gar nicht mehr zubekommt. Aber falls doch, ist es wie du sagst schmerzhaft, und im Extremfall sogar schädlich.

verreisterNutzer  16.03.2018, 00:50

Ich rate jedem, der 2,15 m groß ist, sich ganz von diesem Fahrgeschäften fernzuhalten, denn selbst beim Zuschauen wäre derjenige der erste, der etwas auf den Kopf bekommt, z.B. ein Schlüsselbund (oder noch Schlimmeres)!

Flurhocker  16.03.2018, 08:15

Könntest du das präzisieren, Nightstick?
Unabhängig von der Körpergröße sehe ich die Gefahr, dass jemand während der Fahrt etwas auf den Kopf bekommt als allgemein nicht gegeben an.

Grüße

verreisterNutzer  17.03.2018, 20:52
@Flurhocker

Du hast nicht verstanden...

Ich habe geschrieben "beim Zuschauen", d.h. unten auf dem Boden (nicht im Fahrgeschäft).

Aber davon abgesehen: Ich verstehe nicht warum jemand, der entweder zu groß oder zu klein für derartige Fahrgeschäfte ist, sein Schicksal nicht akzeptiert.

Flurhocker  17.03.2018, 23:55

Verstanden habe ich das schon.

Unabhängig davon, ob eine Mitfahrt mit 2,15m Körpergröße ratsam ist, oder nicht, sehe ich nicht, wie man auf eine höhere Wahrscheinlichkeit, als Zuschauer von herabfallenden Teilen getroffen zu werden, schließen kann. Mal davon abgesehen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür minimal ist, steigt diese ja nicht mit zunehmender Körpergröße an.

Ebenfalls kann ich es, von diesem Extrembeispiel (2,15m) mal abgesehen, durchaus nachvollziehen, dass Menschen, die etwas größer als die bei B&M üblichen 1,95m Maximalgröße sind, sich den Spaß nicht nehmen lassen wollen. Insbesondere dann nicht, wenn einer Mitfahrt aus sicherheitstechnische Gründen absolut nichts im Wege steht.

verreisterNutzer  28.03.2018, 21:32
@Flurhocker

Entschuldige, aber Deinen letzten Satz bewerte ich als unsinnig!

Die Mindest- und Maximalgrößen in Fahrgeschäften sind 100%-ig sicherheitsrelevant, und Personen, die diese Kriterien nicht einhalten, sind von den Mitfahrten ausgeschlossen (==> siehe hierzu auch die Antwort von @Nordseefan)!

Und damit ist dieser Thread für mich erledigt.

Flurhocker  12.04.2018, 11:53
@verreisterNutzer

Ich sage nicht, dass deine Antwort in ganzer Linie unsinnig ist, allerdings ist es Gang und Gebe, dass Personen, die geringfügig größer sind, als die angegebene Maximalgröße (1,95m bei den meisten B&M Bahnen), eine Mitfahrt nicht verweigert wird, solange der Bügel ordnungsgemäß schließt.

Insofern sind diese Personen nicht von der Mitfahrt ausgeschlossen, allerdings wird im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine Mitfahrt, abhängig von der körperlichen Proportionen, nicht garantiert werden kann, da es durchaus sein kann, dass der Bügel nicht schließt und die Fahrt nicht angetreten werden kann.

Schließt das Bügelsystem aber, steht einer Mitfahrt mit über 1,95m in der Regel nichts im Wege.