zu DDR-Zeiten genehmigte Bauten aber Grundstücksgrenze stimmt nicht?

1 Antwort

Bei der durchgeführten Vermessung bist du Beteiligter gewesen und hättest das Vermessungsergebnis anfechten können. Ob dies erfolgreich gewesen wäre kann ich nicht sagen. Aktuell ist es so, dass dein Gebäude teilweise auf dem Nachbargrundstück steht. Der Nachbar hat somit Anspruch auf eine Überbaurente.

§ 912 BGB
Überbau; Duldungspflicht

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines
Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden,
es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung
Widerspruch erhoben hat.

(2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.