Zoll , Plagiate , Vova , etc?

3 Antworten

Hallo,

ja klar kannst Du die Annahme verweigern und es zurückschicken. Dem Zoll ist das aber egal - das Verfahren läuft weiter, denn Du hast es ja bestellt - und darum geht es...
Übrigens wenn es vom Zoll einbehalten wird, bekommst Du es auch nicht aber das Verfahren hast Du trotzdem am Hals!

Grüße aus Leipzig

MrAnoncow927  24.08.2021, 00:26

Das stimmt so nicht. Eine Privatperson kann keine Markenrechtsverletzung begehen - sofern damit kein Handel betrieben wird. Daher wird es diesbezüglich auch kein Verfahren geben. Produkte die als Plagiate erkannt werden, werden allerdings vom Zoll vernichtet - ergo hat die Privatperson am Ende Geld bezahlt für Ware die sie nie erhalten wird.

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AlterLeipziger  24.08.2021, 00:31
@MrAnoncow927

Okay, das ist richtig.
Ich hatte den Teil der Information genutzt, der von "gewerblicher Nutzung" ausgeht. Da trifft meine Aussage zu. Allerdings bei wiederholten Fällen geht der Zoll dann eben von gewerblichen Zwecken aus.
Aber Danke für die Richtigstellung!

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MrAnoncow927  24.08.2021, 00:37
@AlterLeipziger

Denke ich auch, dass bei wiederholtem Auffallen der Zoll von gewerblichen Zwecken ausgeht. Wobei es da vermutlich auch auf die Art der Ware ankommt.

Da ich allerdings privat keine Berührungspunkte mit Plagiaten, Zoll & Co hatte, wäre alles was tiefer in die Materie geht Laienhaftes Raten ins Blaue :)

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Wenn es beschlagnahmt ist ist es zu spät, du wirst die Vernichtung zahlen müssen und bekommst evtl. eine Abmahnung.

Geh mal in die Outlets, da findest du ECHTE Markenware billiger.

"Als Privatperson kann man keine Markenrechtsverletzung begehen - das geht nur im gewerblichen Bereich." Strafrechtlich hast, sofern du damit keinen Handel betreibst keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Wenn der Zoll das gefälschte Produkt allerdings als solches erkennt, werden Plagiate i.d.R vernichtet - heißt du hast umsonst dein Geld ausgegeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausgebildeter Fachinformatiker
iq1000  24.08.2021, 07:17

Eine Abmahnung kann es trotzdem geben.

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