Vova Bestellung und Zoll?

1 Antwort

Erwerb und Besitz von Plagiaten ist nicht strafbar.
Der Handel hingegen schon ( §§ 106, § 107 und § 108 UrhG).

Der Zoll kann die Produkte beschlagnahmen und die Plagiate aus dem Verkehr ziehen.
Die allgemeine Frage ist, inwiefern findest du es moralisch vertretbar Produkte zu erwerben, die eindeutig Fälschungen sind. Wenn du dir das Original nicht leisten kannst, kauf es nicht.