Zeugnis Begläubigung an der Sparkasse?

11 Antworten

Hallo Wertsa,

beglaubigen kann nur eine siegelführende Stelle (Schule, Stadtverwaltung, Pfarramt, Notar).

Eine Sparkasse kann das nicht.

Schulen und Pfarrämter beglaubigen in der Regel nur für ihren eigenen Dienstbereich, und dann kostenlos.

Stadt und Notar verlangen Gebühren.

Am günstigsten: Du fertigst eine Reihe von Kopien vom Originalzeugnis an und lässt sie von der Schule beglaubigen. Da ist auch in der ersten Ferienwoche immer jemand zu erreichen.

Da die Sparkassengesetze sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und auch die Länder einzelne Rechtsverordnungen zur Beglaubigungen haben, kann das nicht abschließend beantwortet werden. Auch ob die Uni eine Beglaubigung seitens der Sparkasse akzeptiert, kann nur die Uni sagen.

Aber grundsätzlich darf jede Behörde eigene ausgestellte Dokumente beglaubigen. Darüber hinaus die Dokumente, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, hierbei aber nur durch Rechtsverordnung  (z.B. Paragraph 33 Abs. 1 VwVfG MV). Da nach Paragraph 1 Abs. 3 VwVfG MV eine Behörde jede Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und nach Paragraph 2 Abs. 1 SpkG MV Sparkassen die öffentliche Geld- und Kreditwirtschaft als Versorgungsaufgabe haben, ist eine Sparkasse i.S.d. VwVfG eine Behörde und kann auch Beglaubigungen durchführen. Entscheidend ist, ob eine Rechtsverordnung deines Bundeslandes die Beglaubigung eines Zeugnisses ausschließt.

Die Kopien müssen amtlich beglaubigt werden.

Das können nur Ämter (Behörden), Notare oder öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen - diese Stellen führen ein Dienstsiegel.

Andere Beglaubigungen werden nicht anerkannt (ebenso werden keine Kopien von beglaubigten Kopien anerkannt).

schelm1  14.07.2017, 16:56

So´n Dienstsiegel, das hat die Sparkasse auch!

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HansH41  14.07.2017, 17:06
@schelm1

Die Sparkasse hat einen Stempel, aber kein Dienstsiegel

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schelm1  14.07.2017, 17:20
@HansH41

Darf ich vermuten, dass Sie sich da recht wenig auskennen, wenn Sie solch eine falsche Meinung hier verbreiten?

Selbsverständlich gibt es bei der Sparkasse auch Stempel!

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DerSchopenhauer  14.07.2017, 17:34
@schelm1

Wenn im jeweils für die einzelnen Bundesländer gültigen Sparkassengesetz festgelegt ist, daß die Sparkassen, die unter das Gesetz fallen, berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen oder wenn die Gemeindeordnung das vorsieht, dann dürfen sie auch beglaubigen - das ist aber nicht überall der Fall.

Allerdings ist hier dann zwingend auch das Dienstsiegel zu verwenden und nicht der einfache Sparkassenstempel.

Warum soll man sich solchen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn man eine Beglaubigung 100% sicher bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung ohne großen Aufwand durchführen lassen kann...

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schelm1  14.07.2017, 18:33
@DerSchopenhauer

Kennen Sie ein einziges Bundesland, welches der Sparkasse die Berechtiung als siegelführende Stelle ind der Eigenschaft der Anstalt des öffentlchen Rechtes nicht zuerkennt?

Nun bin ich aber echt gespannt auf Ihre Antwort!

Oder wollten Sie hier nur etwas Unsicherheit ohne nachvollziehbaren  Grund verbreiten?

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Meandor  15.07.2017, 14:45
@schelm1

§ 10 Sparkassengesetz Baden-Württemberg, § 23 Abs. 3 Sparkassengesetz Baden-Württemberg.

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DerSchopenhauer  15.07.2017, 21:19
@schelm1

Es gibt einige Sparkassen, die keine Anstalten des öffentlichen Rechts sind; z. B. Sparkasse Bremen und Sparkasse Hamburg...

Übrigens:

Es gibt viele Unis, die die Beglaubigung mit Dienstsiegel von Sparkassen ausdrücklich nicht anerkennen (z. B. die Uni Trier, Uni Köln) - das ist den Beglaubigungshinweisen zu entnehmen...

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In der Regel können Sparkassen nur bestätigen das die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Das ist zum Beispiel bei normalen Bewerbungen durchaus ausreichend.
Die Unis möchten aber beglaubigte Kopien, die wie hier schon häufig erwähnt nur von siegelführenden Stellen ausgefertigt werden können.

... seit wann nehmen die wieder Kopien?

Beispiel Hamburg:


Ungeachtet der Regelungen in anderen Bundesländern oder
Zulassungsverfahren werden in Hamburg Beglaubigungen von Kirchlichen Stellen, Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Krankenkassen u. ä. nicht anerkannt.


schelm1  14.07.2017, 17:14

...und wie sieht es Ihrer Meinung  mit den Sparkassen als siegelführende Stellen und Anstalten des öffentlichen Rechts aus?

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