Zeiterfassungssystem / Stechuhr
Mein Arbeitgeber hat ein Zeiterfassungssystem via Fingerscan derart eingestellt, dass es immer zu meinen Ungunsten rundet. Beispiel: Ich arbeite von 08:10-16:40 Uhr (mit 30 Minuten Mittagspause), also exakt 8:00 Stunden, aber auf der Abrechnung steht -0:15h, weil 08:10 erst ab 08:15 "gilt". Analog ist es bei Plus-Minuten, die nicht gerechnet werden. Im Ergebnis werde ich so beispielsweise im April um mehr als 4,5 Stunden beschissen! Gibt es diesbezüglich URTEILE, dass so etwas nicht geht??? Nicht "Meinungen", sondern Gerichtsurteile, die ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann. Danke!!!!
4 Antworten
Warum fängst du nicht erst um 8:15 Uhr an ? Unsere Zeiterfassung rechnet auch im 15Min. Takt. Entsprechend sind meine Arbeitszeiten.
Der veränderte Arbeitbeginn wäre zwar die einfachste Lösung, aber nun stelle man sich einmal vor, man würde jeden Tag mit dem gleichen Bus zur Arbeit kommen, und dann nur der Zeiterfassung wegen fünf Minuten vor der Uhr stehen - das würde mich allerdings auch ärgern!
Die Zeiterfassungssysteme sind so programmiert, dass die Beginn- und Endezeiten minutengenau angeglichen bzw. gerundet werden können, d.h. die gestempelte "Echtzeit" (hier z.B. die Kommtzeit 08:10 Uhr) ist im System abgespeichert, sie wird nur bei der Berechnung anders gezählt.
Das Einzige, was der Fragesteller machen kann, ist, wenn er es entsprechend begründen kann, den für die Zeiterfassung Verantwortlichen davon zu überzeugen, die Rundungsberechnung bei ihm heraus zu nehmen - gute Erfassungssysteme lassen dies auf Personalnummernebene nämlich zu.
Ein entsprechendes, fallgleiches Arbeitsgerichtsurteil kenne ich nicht, und wird auch schwer zu finden sein.
Ach ja, zum Betriebsrat laufen könnte er auch noch...
also von Überstunden kenne ich das die rechnen das auf Viertelstunden ab
gerichtsurteil kann ich dir nicht liefern,aber ich kann dir sagen ,daß es bei uns im betrieb genauso läuft.
es gibt da ein ganz einfaches mittel dagegen.........pünktlich an der stechuhr sein !
Das ist bei uns das Gleiche.
Eine Minute zu spät - eine Viertelstunde abgezogen.
Überstunden zählen nur alle vollen 15 Minuten.