Zeitarbeitsfirma Aufhebungsvertrag nach 5 Jahre Abfindung?

4 Antworten

Wenn der Betrieb Dir "normal" kündigen wollte, betrüge die (gesetzliche) Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.

Der Aufhebungsvertrag ist deutlich von Vorteil für Dich gegenüber einer Kündigung (sofern er nicht sonst irgend welche "Haken" hat)!

Zum Einen verlängert er - ab Vertragsunterzeichnung - die gesetzliche Kündigungsfrist um 1 Monat, in dem Du weiterhin Dein Entgelt erhältst.

Zum Anderen hat (sofern im Aufhebungsvertrag formuliert wird, dass damit eine ansonsten notwendige betriebsbedingte Kündigung vermieden wird) das zur Folge, dass Du wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld erhältst.

Das Entgelt für diese 3 Monate ist keine Abfindung; auf die besteht ohnehin kein gesetzlicher Anspruch!

Das ist richtig Familiengerd. Einen gesetzlichen anspruch auf eine abfindung hat man nicht. Vor allem im hinblick darauf, dass der betrieb betriebsbedingt entlassen will...soweit ich aber vor allem weiss, entfällt bei einem aufhebungsvertrag üblicherweise die abfindung und auch die kündigungsfrist kann viel kürzer bis hin zu fristlos gestaltet werden. Ein aufhebungsvertrag wird doch im gegenseitigen einvernehmen gemacht...bin ich da falsch informiert?

Ernsterwin  28.10.2014, 07:02

Der Sinn eines Aufhebungsvertrages ist in der Regel, eine Kündigung für die es relativ verbindliche gesetzliche oder tarifliche Regelungen gibt (Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Klagerecht usw.) durch eine freie Vereinbarung beider Seiten zu ersetzen. Gerade aus dem Grund des "gegenseitigen Einvernehmens", wird sogar eine Abfindungsklausel häufig in einen Aufhebungsvertrag aufgenommen, denn ansonsten gibt es nur wenige Abfindungsansprüche (siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html ).

Insofern ist das Angebot für eine Zeitarbeitsfirma sogar sehr großzügig.

Allerdings wäre die Zahlung rechtlich keine Abfindung, weil sie keine Entschädigung für den Wegfall des Arbeitsplatzes nach der Kündigung ist, sondern einfach eine Zahlung ausstehender Gehälter bei wohl gleichzeitiger Freistellung von der Arbeit.

Familiengerd  28.10.2014, 12:53

Die Ausführungen von Ernsterwin sind richtig.

In diesem Fall hier handelt es sich auch nicht um eine Abfindung; es wird lediglich das Entgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgezahlt.

Warum es hier zu einem Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung gekommen ist, kann ich nicht beurteilen; jedenfalls kommt zumindest das, was der Fragesteller mitteilt, seinem Interesse sehr entgegen!

Aber möglicherweise gibt es hier weitere Vereinbarungen, die - wie Ernsterwin schon erklärt hat - in Zusammenhang mit einer Kündigung nicht hätten getroffen werden können.

Aber gleichgültig, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit Einhaltung einer Frist, die der Kündigungsfrist (mindestens) entspricht: Es kommt hier nicht zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld unter der weiteren Voraussetzung, dass der Betrieb die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag (zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung) darlegen kann.

Ansonsten hast Du Recht: Über einen Aufhebungsvertrag können die Bedingungen/Modalitäten für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses "relativ" frei vereinbart werden - ich schreibe "relativ", weil dabei z.B. der Verzicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen (Rest-)Urlaubsanspruch unwirksam wäre - was bei einer Kündigung nicht möglich ist..

Mindestens üblich wäre ein halbes Monatsgehalt pro Jahr, das du dort beschäftigt warst. Von daher wäre es ok, aber du bekommst sicherlich wenn du mit deinem Anwalt drohst bestimmt 5 Monatsgehälter.

Familiengerd  27.10.2014, 17:25

Es gibt für den Arbeitgeber in diesem Fall überhaupt keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung!!!

Was soll da die Drohung mit einem Anwalt?!?

Bedenke auch bitte das das beim amt mitberücksichtiegt wird und deshalb zb keine zahlungen erfolgen.

Familiengerd  27.10.2014, 17:29

Wenn Du damit sagen willst, dass die Abfindung bei der Zahlung von Arbeitslosengeld verrechnet wird, dann ist das falsch!

Auch ein Aufhebungsvertrag anstelle einer sonst fälligen betriebsbedingten Kündigung führt nicht zu einer Sperre, wenn der Vertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diejenige Frist einhält, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung einzuhalten hätte!

Wenn Deine Antwort auf diese Sachverhalte abzielen sollte, wäre sie falsch!