Zeitarbeit - Betriebsurlaub?

5 Antworten

bei Nichteinsätzen muß die Leihfa auch zahlen. § 615 BGB Betriebsrisiko. Das kannst Du dem Personaldisponenten sagen.

Kein Zeitkontoabbau akzeptieren

Oder anderer Einsatzbetrieb

Bei Betriebsurlaub bekommst du die Zeit so bezahlt, als ob du gearbeitet hättest. Natürlich werden dir diese Urlaubstage abgerechnet.

Eine Zeitarbeitsfirma kappt normalerweise immer Stunden ab, sodass du Überstunden bei der Zeitarbeitsfirma ansammelst. Außerdem hast du Urlaub, je nachdem wie lange du schon in der Firma bist und wie viel du evtl. schon verbraucht hast.

Dies wird zuerst auf den Betriebsurlaub angerechnet. Falls diese bisher geleisteten Überstunden und deine Urlaubstage nicht ausreichen, geht dein Zeitkonto erstmal ins Minus, das heißt du hast erstmal Minusstunden, die danach mit deinen Überstunden, die du in Zukunft erarbeitest ausgeglichen werden.

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Lohnfortahlung. Regelmäßig wird dafür das Zeitkonto abgeschmolzen oder Du musst Urlaubstage einsetzen.

für wen gilt das denn überhaupt ?

hier könnte es sich nur auf das büro der verleiher beziehen , während die entliehenen in den betrieben ihre arbeit verrichten - außer an den feiertagen .