Zeitarbeit kein Nachtzuschlag?

2 Antworten

meist ist es so geregelt, daß erst 2 Stunden von 22-0 h als Nachtarbeit Zulage gezahlt werden, arbeitest Du nur von 22-23 h, gibt es keine Zulagen

So sparen die Firmen auch wieder, auch von 5-6 h morgens, dann müßte es von 4-6 h Nachtzulagen geben

Nachtschichtzulage ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Zulage, wenn der AG für Nachtarbeit keine zusätzlichen (bezahlten) freien Tage gewährt.

"Wochenendzulagen" gibt es nur, wenn diese im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag vereinbart sind (Samstag ist übrigens ein "normaler" Werktag).

Schau mal im Arbeitsvertrag, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Dort kannst Du dann auch nachschauen, wie viel Zulage Dir für Nachtarbeit zusteht.

Du kannst Deinen AG (ZAF) auch mal auf den § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hinweisen. Dort steht:

"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelung bestehen, hat der AG dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren"