Zahlungsaufforderung trotz laufendem Widerspruch im Mahnverfahren gesetzl. konform?

2 Antworten

Wenn nach Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid weiterhin außergerichtlich gemahnt wird kann dies eine strafbare Nötigung sein.

Der Gläubiger kann wenn er von seiner Forderung überzeugt ist das streitige Verfahren einleiten.

Wenn der Gläubiger diesen Schritt scheut kann (muss nicht) das ein Indiz dafür sein, dass die Forderung selbst nicht haltbar ist.

DanielDr 
Fragesteller
 16.06.2017, 01:52

Nach Aussage des Gerichts liegt im Widerspruchsverfahren bisherig keine Entscheidung seitens des Gerichts vor - sind streitiges Verfahren seitens Gläubiger und Widerspruchsverfahren im Mahnbescheid seperat zu betrachten? Wenn ja, gilt die Aussage zur außergerichtlichen Mahnung auch bei laufendem Verfahren?

kevin1905  16.06.2017, 02:09
@DanielDr

Im Mahnverfahren findet keine inhaltliche Würdigung des Sachverhalts statt. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein automatisierter Prozess. Durch den fristwahrenden Widerspruch endet es endgültig.

Im streitigen Verfahren muss der Anspruchssteller Klage erheben und diese begründen, dann wird der Richter den Anspruchsgegener anschreiben lassen zwecks Klageerwiderung und nachdem er beide seiten angehört hat entscheiden ob es zur mündlichen Verhandlung kommt oder nicht.

Evtl. reicht auch die schriftliche Äußerung um die Klage abzuweisen.

DanielDr 
Fragesteller
 16.06.2017, 02:25
@kevin1905

Das war soweit auch mein Eindruck, bis eine Angestellte des Amtsgerichts auf eine noch nicht vorhandene Entscheidung seitens des Gerichts verwies. Diese Aussage wird dann wohl falsch sein.

Erfüllt die mit einer Frist verbundenen Zahlungsaufforderung zur Umgehung eines streitigen Verfahrens den Tatbestand einer strafbaren Nötigung?

kevin1905  16.06.2017, 02:26
@DanielDr

Erfüllt die mit einer Frist verbundenen Zahlungsaufforderung zur
Umgehung eines streitigen Verfahrens den Tatbestand einer strafbaren Nötigung?

Nicht zwingend.

Hier würde ich mich an einen Anwalt wenden. Den solltest du ohnehin bemühen, wenn davon auszugehen ist, dass es zum streitigen Verfahren kommt.

Was das Gericht evtl. prüft ist welches Gericht für das streitige Verfahren zuständig wäre.

DanielDr 
Fragesteller
 16.06.2017, 02:36
@kevin1905

Dem zuständigen Anwalt ist das alles offensichtlich relativ egal, er empfiehlt in diesem Fall sogar das Eingehen auf diese Forderung.

Naja, deine Antworten waren jedenfalls sehr hilfreich und meine Fragestellung hat eine sehr gute Antwort erhalten - danke dafür!

mepeisen  16.06.2017, 10:16
@DanielDr

Das war soweit auch mein Eindruck, bis eine Angestellte des Amtsgerichts auf eine noch nicht vorhandene Entscheidung seitens des Gerichts verwies. Diese Aussage wird dann wohl falsch sein.

Wurden die Widerspruchsfristen eingehalten? Falls ja, wüsste ich nicht, was derzeit geprüft wird. Wie Kevin schreibt: Der nächste Zug muss vom gegnerischen Anwalt kommen. Er muss die Klagebegründung abgeben.

Erfüllt die mit einer Frist verbundenen Zahlungsaufforderung zur Umgehung eines streitigen Verfahrens den Tatbestand einer strafbaren Nötigung?

Ich ergänze an der Stelle mal. Nötigung kann es sein, wenn entsprechende verwerfliche Drohkulissen dazu kommen. Das einfache Schreiben von Briefen im Stile von "Zahl doch bitte oder ziehe dein Widerspruch zurück" ist für sich noch keine Nötigung. Eine Drohkulisse wie "Du wirst in den Knast gehen, wenn du nicht endlich zahlst", das wäre eine Nötigung.

Aber Anwälte lassen sich normalerweise nicht zu so etwas hinreißen.

mepeisen  16.06.2017, 10:17
@DanielDr

Dem zuständigen Anwalt ist das alles offensichtlich relativ egal, er empfiehlt in diesem Fall sogar das Eingehen auf diese Forderung

Es steht und fällt ja damit, ob der Gläubiger zu Recht Forderungen erhebt oder nicht. Wenn der eigene Anwalt empfiehlt, darauf einzugehen, dann hat er ggf. Zweifel daran, dass man es abgewehrt bekommt?

Wie dem auch sei: Diese Frage, ob es berechtigt ist, sollte man sich hoffentlich schon vor dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid mal gestellt haben.

Wenn Du Zahlungen organisierst / Ratenzahlungen zu stimmst - erkennst Du aus meiner Sicht die Forderung an.

DanielDr 
Fragesteller
 15.06.2017, 22:55

Die Forderung wird hierdurch anerkannt, ja. Mir geht es jedoch darum, ob, und wenn nicht, auf welcher Grundlage jene Forderung trotz des Widerspruchs ohne Entscheidung des Gerichts jetzt konform ist (bzw. nicht ist).

wilees  15.06.2017, 23:22
@DanielDr

Kann sie doch nicht sein - hier versucht ein Gläubiger eine Forderung durchzusetzen.

DanielDr 
Fragesteller
 16.06.2017, 01:54
@wilees

Genau darum geht es mir ja. Es erscheint doch ziemlich schwachsinnig von der Gegenpartei mittels Mahnbescheid durch das Gericht eine Forderung durchsetzen zu wollen, nach dem Widerspruch gegen jenen Mahnbescheid ohne Entscheidung seitens des Gerichts jedoch trotzdessen zu versuchen, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen und mit Eröffnung eines Klageverfahrens ohne Annahme/Ablehnung des Widerspruchs zu drohen. Deshalb ja auch die Frage, ob es nur mir so scheint oder der Eindruck nicht einfach nur täuscht.

mepeisen  16.06.2017, 10:21
@DanielDr

Ich vermute mal, die Forderung ist nicht rechtens. Sonst würdest du hier wohl nicht schreiben... Die Antwort ist also einfach: Ein Bluff.

Im Masseninkasso sind das alles automatisierte Vorgänge. Man erweckt den Eindruck, dass sich ein Anwalt das Ganze mal angeschaut hat. meistens ist das aber bis zu diesem Zeitpunkt nie passiert. Mit diesem Brief und der Drohung auf eine Klage versucht man ein letztes Mal, den vermeintlichen Schuldner stark zu verunsichern und zum Zahlen zu bewegen. Einfach mit der "Drohkulisse".

Tatsächlich ist jetzt, wenn du nicht reagierst, der Zeitpunkt gekommen, wo sich zum ersten Mal wirklich ein Anwalt die Sachen anschaut und entscheidet, ob der Sachbearbeiter mit Hauptschulabschluss bisher die Sache korrekt eingeschätzt hat oder nicht. Sprich: jetzt geht es an die Ausarbeitung der Klageschrift und damit guckt sich ein Anwalt das Ganze an.

Oft genug hört man dann nie wieder etwas, wenn die Forderung nie durchsetzbar war. Denn jetzt geht dem Inkasso bzw. Anwalt bei Durchsicht der Unterlagen auf, was schief lief.

wenn man gehässig ist, kann man dem Anwalt schreiben: "Werter Anwalt. Offenbar haben Sie im Jura-Studium lieber in den Kneipen gefeiert statt aufzupassen. Ich muss hier gar nichts tun, auch meinen Widerspruch nicht begründen. Sie sind es, der Begründungen zu liefern hat. Gerne können Sie mir den Anspruch ihrer Mandantin vorab begründen, dann setze ich mich damit auseinander und vielleicht muss dann auch kein Gericht bemüht werden."