Die Beseitigung der Verstopfung ist zunächst standardmäßig weder in der Gebäude- noch in der Hausratversicherung versichert, könnte aber in der Gebäudeversicherung durch Klausel eingeschlossen sein - hier kommt es also auf den konkreten Vertragsinhalt an.

 Sofern als Folge der Verstopfung Nässeschäden an Gebäudeteilen entstanden sind, weil das Wasser z.B. aus Objekten im Bad bestimmungswidrig ausgetreten ist, sind die Kosten für deren Beseitigung im Rahmen der Leitungswasserversicherung versichert. Analog bestünde dann auch über die Hausratversicherung Versicherungsschutz für Nässeschäden an betroffenen Hausratsachen.