Zahllast kein Aufwand für ein Unternehmen?
Die Umsatzsteuer die das Unternehmen dem Finanzamt zahlen muss, erhalten sie durch den Verkauf der Ware. Sie verkaufen ihr Produkt für 100€ zuzüglich 19% mehrwertsteuer für 119€. Die Mehrwertsteuer die darauf berechnet werden sind ja kein verlust für ein unternehmen oder? Diese werden ja auf meinen schlussendlichen Nettopreis der auch meinen Gewinn schon enthaltet einfach dazugerechnet und wieder abgeführt?
Ist eigentlich der Verkauf von einer Ware eine Dienstleistung oder nur die Beratung zu dem Verkauf?
2 Antworten
Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten. Sie wird vom Kunden mit dem Nettokaufpreis eingezogen und anschließend in gleicher Höhe an das Finanzamt abgeführt.
Nur die Beratung ist eine Dienstleistung.
Sobald gegenüber Finanzamt eine Verbindlichkeit besteht ist es natürlich eine Zahllast, aber du hast ja die Ware auch vorher eingekauft, also giebt es auch vorsteuer, die wird bei der UVA mitberechnet, daraus resultiert sich die Summe der Verbindlichkeit oder Forderung gegen Finanzamt.
Alles was zur Kundenbetreuung dazugehört ist eine Art " Dienstleistung"
lg
Anna