Zahkung Maklercourtage bezogen auf Staffelmiete

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Die maximal möglichen 2 % zzgl. Mehrwertsteuer (brutto also 2,38 %) lassen sich nur sicher auf Basis der zu Anfang geltenden Kaltmiete berechnen. Dass die Miete aufgrund der vereinbarten Staffel jemals die "durchschnittliche Höhe" erreicht, davon kann nicht ausgegangen werden, denn dazu müsste wirklich fest stehen, wie lange Du in der Wohnung wohnst. Unter Hinweis auf das Wohnungsvermittlungsgesetz brauchst Du nicht mehr als 2,38 % der anfänglichen Nettomiete zu bezahlen. Verlangt der Makler mehr, handelt er ordnungswidrig. Er wird davon absehen.

Privileg 
Fragesteller
 11.11.2013, 14:21

Hallo bwhoch2,

vielen Dank erstmal. Ich werde noch einmal mit der Maklerin ins Gespräch gehen und sie auf der Vermittlungsgesetz hinweisen.

Komischerweise gibt es ganz viele Immobilienmakler, die eine Maklercourtage auf Grundlage einer Staffelmiete kalkulieren. Dazu muss man lediglich "Courtage Staffelmiete" bei google eingeben. Kann es wirklich sein, dass so viele Makler sittenwidrig handeln? Ich kann es mir so schwer vorstellen denn sie müssten ja eigentlich wissen dass es so nicht sauber ist.

bwhoch2  11.11.2013, 17:27
@Privileg

Danke für die gute Bewertung. Freut mich immer!

Von Dir verunsichert habe ich jetzt auch nochmal gegoogelt und die Bestätigung meiner Annahme gefunden:

http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a21.html

Unter diesem Link verweis die Organisation Haus-und-Grund (Vermietervertretung) darauf hin, dass die Miete des ersten Jahres ausschlaggebend ist und nicht eine imaginäre Durchschnittsmiete.

Den Wortlaut des Urteils findet man auf der website von zimmermann-notar-rostock de - Urteilsdatenbank. Dann suchen.

Allerdings handelt es sich bei dem Urteil, das mehr als 20 Jahre alt ist um einen Gewerbemietvertrag. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass es einem Handelsbrauch in München und Umgebung folgt. Jedoch liegt der Fall hier so, dass die Miete von Jahr 2 bis Jahr 10 gleich ist und nur für das erste Jahr eine geringere Miete vom Vermieter verlangt wird. Das stinkt dem Makler, dass er nun seine Provision auch entsprechend rabattieren muss. Dennoch sieht das Gericht nur das erste Jahr als maßgeblich an.

Übertragen auf Wohnraummietverträge dürfte das wohl bedeuten, dass hierbei immer viel strengere Maßstäbe angelegt werden und ausgehend von der Tatsache, dass überhaupt nicht feststeht, ob eine höhere Miete aus der Staffel jemals zum Tragen kommt, kann der Makler sicher nicht mehr verlangen, als die Provision auf der Basis der Miete des ersten Jahres. Wenn Makler das anders machen, würden sie es wohl sehr schwer haben, das im Zweifel vor Gericht durch zu bringen. Sie verlangen es und es wird akzeptiert. Ob zurecht oder zuunrecht sei dahin gestellt.

Mieterbund fragen.

1.) Wir haben keine Mindesmietdauer vereinbart, im Mietvertrag ist lediglich ausgewiesen, wie sich die Staffelmiete in den naechsten 10 Jahren entwickeln wird (2 % progressiv). Kann sie eine Staffelmiete berechnen, obwohl gar nicht klar ist, ob man so lange dort wohnt?

Sie kann Staffelmiete vereinbaren und als Mieter kann man es annehmen oder ablehnen,

Wenn man es animmt, sollte man davon ausgehen, das man dort auch länger wohnen bleiben will.

OB die Berechnung richtig ist, kann ich nicht beurteilen, aber Sie könnten sich z.B. an den Mieterbund wenden.

Auch zu Punkt zwei würde ich einen Fachmann fragen.