Zählt eine betriebliche Altersvorsorge zum Nettogehalt für Unterhaltzahlungen für uneheliches Kind?
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber statt eine Lohnerhöhung eine betriebliche Altersvorsorge, Stichwort Gehaltsumwandlung, vereinbare, zählt das zum Nettoeinkommen und führt dadurch zum höheren Unterhalt, oder bleibt dieser Betrag, ich glaube max. 1.754 Euro pro Jahr, unberücksichtigt?
1 Antwort
Man kann zusätzlich zur normalen gesetzlichen Rentenversicherung noch bis zu 4% des Bruttoeinkommens für weitere Altersversorgung aufwenden. Bei der Unterhaltsberechnung können diese 4% vom Einkommen abgezogen werden. Falls Sie die 4% noch nicht durch andere Zusatz-Rentenversicherungen "verbraucht" haben, können Sie die Beträge also vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen abziehen
Davon gibt es eine Ausnahme: Der Abzug darf beim Kindesunterhalt nicht dazu führen, dass Sie nicht einmal mehr den Mindestbetrag zahlen können, also die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.