Zählt ein ärztliches Attest für den ganzen Schulttag?

9 Antworten

Ein Attest ist die ärztliche Bestätigung, dass man schulbefreit oder teilweise schulbefreit ist. Ein Attest kann sich zum Beispiel nur auf die Befreiung vom Sportunterricht beziehen.

Etwas ganz anderes ist der Arzttermin. Hier bekommt man eine Bestätigung (manchmal muss man ausdrücklich darum bitten), dass man von dann bis dann zur Untersuchung in der Arztpraxis war. Wenn keine Krankschreibung erfolgt ist, geht man anschließend wieder zur Schule.

Natürlich könnte man darum bitten, die Uhrzeit auf der Bestätigung nach hinten zu verlegen, wenn sich eine Rückkehr zur Schule zeitlich nicht mehr lohnt. Man hat ja auch noch den Weg von der Praxis zur Schule. Das ist eine individuelle Entscheidung zwischen Dir bzw. Deinen Eltern und der Arztpraxis und hängt von den konkreten Umständen ab.

Gruß Matti

Normalerweise nur für die Zeit des Arzttermines. Und das ist auch normalerweise kein richtiges Atest, sondern einfach ein Schreiben, in dem steht dass du dann und dann beim Arzttermin warst.

Normalerweise kriegst du für einen Arzttermin einen Wisch, auf dem die Uhrzeiten einigermaßen vermerkt sind. Du wirst nicht für einen ein- bis zweistündigen Termin den ganzen Tag beurlaubt. Jedenfalls nicht, wenn kein medizinischer weitergehender Grund dafür vorliegt.

Wenn Du ein Attest hast, gilt es für den gesamten Tag. Wenn Du nur eine Bescheinigung über den Arztbesuch hast, gilt es nur für die Besuchs- plus An-/Abfahrzeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehemals komm. Oberstufenkoordinator, Stunden-/Vertretungspla

Das kommt doch drauf an, ob Du krankgeschrieben wurdest oder nicht. Wenn Du arbeiten/lernen kannst, dann bist Du nicht krankgeschrieben - dann hast Du nur einen Arzt besucht. So sehe ich das.