zählt das Sozialamt für Zahnersatz

5 Antworten

Also im normal Fall sollte Dir dein Zahnarzt, gesagt haben, dass Du mit Zuschüssen vom JobCenter, was früher mal Sozialamt war, also als Hartz4 - Empfänger, er sollte Dir gesagt haben, das es von der Krankenkasse dafür eine Härtefall-Regelung gibt.

Der Zahnarzt erstellt dann einen Heil-Und Kostenplan, den du bei der Krankenkasse einreichen musst, die daraufhin darüber befindet wieviel Sie davon übernehmen, den Rest musst du dazu bezahlen. Härtefall bedeutet nämlich in dem Fall dann 100% Behandlungskostenübernahme, hat aber auch Einschränkungen, über die der Zahnarzt mit Dir reden müsste, weil es sich dabei nur um die notwendige Grundversorgung handelt.

Also keine Implantate oder Goldkronen etc. aber im sichtbaren Bereich des Gebisses wird Keramik als Zahnfarbe natürlich als notwendig angesehen.

Hallo, einen Zuschuß für den Zahnarzt wird es vom Amt nicht geben. Du hättest ggfs. aber die Möglichkeit ein Darlehen vom Amt zu erhalten. Besprich die Angelegenheit mit Deinem Sachbearbeiter. Ansonsten laß Dich bei einem Sozialverband kostenlos beraten,zBsp. VDK

Reicht den Heil-und Kostenplan des Zahnarztes mit dem Bescheid

eures letzten Hartz IV -Bescheides bei eurer Krankenkasse ein--

dann wird von denen berechnet--ob ihr --wenn überhaupt etwas selbst bezahlen müsst.

So wie es aussieht--wahrscheinlich nicht.Also schnell einreichen um so

schneller wird der Antrag bearbeitet.Solltest du dir unsicher sein--Anruf bei der

Krankenkasse hilft dir da weiter.

Viel erfolg pw (-:

dafür gibts die härtefallregelung.sollte für dich umsonst sein.Allerdings bekommst du dann nur die Regelversorgung.

Versuchs. Ich bin - allerdings alleinlebend - ebenfalls ALG-II-Empfänger und bekam meinen Ersatz komplett bezahlt.