Zählt das be- und entladen des Firmenautos zur Arbeitszeit?

3 Antworten

Sie machen wenig Angaben, daher die pauschale Antwort:

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit des Arbeitnehmers. Hierzu zählt neben dem reinen Fahren auch:

Wartezeiten beim Be- und EntladenPflege und Wartung des FahrzeugsErledigung von Zollformalitäten

 Nicht als Arbeitszeit gilt:

Bereitschaftszeiten des Arbeitnehmers, um seine Tätigkeit aufnehmen zu könnenZeit auf dem Beifahrersitz (bei zwei Fahrern)

KaterKarlo2016

Bellanden VON Fahrzeugen gehört zur Arbeitszeit und auch entladen weil das ja ein teil deiner Arbeits ist ist ja auch wegen der Versicherung wenn du vor der Arbeistzeit abladen musst oder belanden dann währe bei einen Arbeistunfall nicht zulääsig weil du ja vor der Arbeit angefangen hats zu

Ja natürlich