Yu-Gi-Oh Fusionsbeschwörung mit Amtsantritt der finsteren Welt?
Hallo,
die Karte Hungergift-Fusionsdrache sagt aus, dass man 2 Finsternis Monster auf dem Spielfeld dafür brauch.
Meine Frage ist, ob ich mit Amtsantritt der finsteren Welt meinen Hungergift-Fusionsdrachen beschwören kann, da Amtsantritt auch aussagt, dass ich Monster von meinem von meinem Friedhof verbannen kann.
Oder müssen diese für die fusionsbeschwörung zwingend auf dem Spielfeld liegen ?
hier nochmal ein Foto der Karten
2 Antworten
mit amtsantritt kann man ein beliebiges unterweltler fusionsmonster beschwören, indem man die materialien vom spielfeld oder friedhof verbannt (eigene seite).
und nur bei darkworld fusionen kann man die materialien auch von der hand abwerfen.
dein hungergift drache ist vom typ drache und kann nicht mit amtsantritt beschwören werden.
Du kannst nicht "Hungergift-Fusionsdrache" mit "Amtsantritt der Finsteren Welt" Fusionsbeschwören, da der "Hungergift-Fusionsdrache" von Monster-Typ Drache ist und du mit "Amtsantritt der Finsteren Welt" nur Monster mit dem Typ Unterweltler Fusionsbeschwören kannst, wie "Grapha, Drachenoberherrscher der Finsteren Welt".
Hier der Effekt von Amtsantritt der Finsteren Welt:
Während der Main Phase: Beschwöre 1 Unterweltler-Fusionsmonster als Fusionsbeschwörung von deinem Extra Deck, indem du das auf ihm erwähnte Material von deiner Spielfeldseite oder deinem Friedhof verbannst. Falls du auf diese Art ein „Finsteren Welt“-Monster als Fusionsbeschwörung beschwörst, kannst du als Material auch Monster abwerfen. Während deiner Main Phase, falls sich diese Karte in deinem Friedhof befindet: Du kannst diese Karte deiner Hand hinzufügen, dann wirf 1 „Finsteren Welt“-Monster ab. Du kannst jeden Effekt von „Amtsantritt der Finsteren Welt“ nur einmal pro Spielzug verwenden.
Und hier der Hungergift-Fusionsdrache mit einer roten Kennezeichnung, wo du den Typen eines Monster erfassen kannst (nicht Wunder, das die Karte weiter unten ein andere Artwork hat):