Wurde gegen den Datenschutz vom Lehrer verstoßen?
Hallo an alle, bei der Abschiedsfeier zum Schuljahr, stellte die Klassenlehrerin meinen Sohn vor die ganze Klassen und sagte vor allen Eltern dass sich mein Kind dazu entschlossen hat die 2. klasse zu wiederholen. Ich empfand das als unpassend und frage mich nun, ob die Lehrerin den Datenschutz oder sogar die Persönlichkeitsrechte meines Kindes verletzt hat und ob ich dagegen vorgehen kann, wenn ja wie? Zumindest hätte sie dafür doch wenigstens meine Zustimmung einholen müssen, oder irre ich mich. An wen kann ich mich wenden, falls ein Verstoß vorliegt, um dies anzuzeigen?
4 Antworten
Eigentlich ist es normal, da die Klasse ja nicht einfach vergessen wird, dass er mal Teil von ihnen war. Und sie hat weder seine Noten genannt, noch andere persönliche Details. Einen Abschied zu verkünden ist üblich. Auch wenn es netter wäre, es vorher abzusprechen.
Zuerst solltest du mit der Klassenlehrerin sprechen, wenn es keine Entschuldigung oder Einsicht gibt, gibt es die Schulleitung, danach wäre das Schulamt an der Reihe.
in wenigen Tagen wüssten es doch alle. Daher frage ich mich, was nun an Daten geschützt werden sollte oder was man anzeigen will.
Nein, hat sie nicht. Und ich finde das sogar gut. So haben die Kinder die Möglichkeit, sich von ihm zu verabschieden Und er von ihnen. Spätestens nach den Sommerferien wäre es doch eh aufgefallen.
Und es war ja sein/euer Entschluss. Das hat die Lehrerin auch ganz klar zum Ausdruck gebracht.
STell dir mal die andere Situaion vor:Sie hätte es NICHT getan. und dann wäre es zum Schuljahresbeginn losgegangen: wo ist Sohn, warum ist er nicht mehr in der Klasse? Braucht bloß einer ein GErücht in die Welt setzen und das hält sich.
Sie hat weder Noten genannt, noch Gründe.