Würdest du Unrecht mit Unrecht vergelten?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Unrecht ist weder zu tun noch zu vergelten WEIL 45%
Ja würde ich WEIL 36%
Ja ABER NUR mit Recht vergelten 18%

11 Antworten

Was unrecht ist definiert jeder individuell, weshalb das schwer ist pauschal zu beantworten. Ich denke, man sollte Feuer nicht mit Feuer versuchen zu löschen, aber es kommt auch immer auf die Situation an.

Unrecht ist weder zu tun noch zu vergelten WEIL

Nein, niemals! Sofern ich es merke. Unrecht kann höchstens mit Recht bekämpft werden! Zudem heiligt der Zweck nicht die Mittel. Es geht ja darum das Unrecht zu beseitigen und nicht darum es zu fördern. Zudem gelten für mich als Christ die Worte von Jesus Christus: "Tut Gutes denen die euch Böses tun, denn so sammelt ihr feurige Kohlen auf ihrem Haupte."

Ich hatte auch schon Rachegelüste aber ich habe sie bekämpft und so verschwanden sie.

Ja ABER NUR mit Recht vergelten

Das ist SEHR individuell.

Ich bemühe mich allerdings darum, Situationen differenziert zu betrachten und mit bestem Gewissen zu handeln — oder, wie ich es inzwischen deutlich häufiger tue, nicht zu reagieren, da es verschwendete Liebesmühe ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Schule, Dokumentationen, Bücher etc.
Unrecht ist weder zu tun noch zu vergelten WEIL

Auf Unrecht sollte man besser hinweisen um den anderen von seinem anscheinend schiefen Weg abzubringen.

Anscheinend denn ob es wirklich unrecht ist hat man selber nicht zu urteilen, das sollte höheren Instanzen überlassen werden.

Wir sind keine Richter höchstens Ankläger.

Patrickhennes  29.07.2021, 03:59

Das stimmt nicht. Wir richten tagtäglich auch wenn wir nicht im amtlichen Sinne in der rechtsprechenden Gewalt sitzen.

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Materianer  29.07.2021, 09:44
@Patrickhennes

Das stimmt wir tun das immer wieder, was wohl auch der Grund für immer wieder neu auftauchende Konflikte ist.

Wir richten alle nach unseren eigenen jeweiligen Rechtsvorstellungen, nur gehen die mit denen anderer Menschen eben oft nicht zusammen.

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Patrickhennes  29.07.2021, 16:49
@Materianer

Ich gebe dir ein Beispiel: ich flüchtete aus einem Arbeitsverhältnis in Probezeit bzw wurde psychisch erwünscht gekündigt. Das Job-Center setzt meine ALGII Anspruchsberechtigung auf schwebend ungeklärt, was bedeutet teilweise sozialversicherungsrechtl Schutzunwürdigkeit welche jedoch selbst im Falle eines Betrugsversuchs der Erschleichung von ALG II nicht berechtigt zum sozialversicherungsseiten selbstjustizialen Gegenbetrugsversuch durch inoffizielle Offenlegung dieser finanziell angeschlagenen Lage an einen zukünftigen privatwirtschaftl. Arbeitgeber. Nach wenigen Tagen bekam ich eine Anstellung, der Chef testete erlaubterweise mein Konfliktvermögen meine Unterwürfigkeit, wobei Unterwürfigkeit (unterlassene Kritik) meine finanzielle Ausgeliefertheit suggeriert. Die Art wie er mein Konfliktvermögrn antestete hatte zur Nebeninterpretation, dass mein Arbeitgeber selber finanzielle Firmennotlage möglicherweise vortäuschte (unbewusster Nebeneffekt der Konflikttestung oder Wille) während meine Echt war, sodass ich eine Verwertung illegaler/ungerechter Informationen vermutete, dessen Mehrwert der Lüge unbekannt war aber mein Fremdvertrauen Angriff.

Eine spätere datenschutzrechtliche Verdachtsanzeige beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mündete in keinem Verfahren mangels Beweisen und Hinweisen und stünde selbst dann noch der Unschuldsvermutung Gegenüber.

Hat der Arbeitgeber Informationen angenommen oder sich verschafft die ihm rechtlich nicht zustanden, kannst du eine solche subjektive Ungerechtigkeit nur durch eine Gegenungerechtigkeit ans Tageslicht befördern da kein Krimineller freiwillig zugibt "jawohl ich bin kriminell, wo ist meine Zelle"

Bei einem überstärksten Gegner kann Selbstjustiz/Ungerechtigkeit das notwendige Übel sein

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Ja würde ich WEIL

Wenn der Ursprung der selbstjustiz vermutetes Unrecht des andern ist dann ist selbstjustiz auch nicht unmoralisch, die Kunst ist es nur den unrechtrn Ursprung durch die Art der selbstjustiz ans Tageslicht zu befördern. S