Wollte mal wissen was ich an Umgangszeiten festlegen lassen kann?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dokumentiere eine Weile ihr Verhalten, mit Datum, Uhrzeit, Aussagen von ihr nach Gedächtnisprotokoll.

Dieses genaue dokumentieren ist sehr sehr wichtig.

Und dann geh noch mal zum Amtsgericht.

Mechatroniker85 
Fragesteller
 04.09.2016, 19:30

Genau das hatte ich jetzt auch schon. Wird behauptet stimmt nicht... und geheult bis zum geht nicht mehr. 

Menuett  04.09.2016, 19:37
@Mechatroniker85

Pfft.

Das ist nebendran.

Versuchs es mal beim Väteraufbruch oder beim Jugendamt.

Mechatroniker85 
Fragesteller
 04.09.2016, 19:46
@Menuett

Jugendamt bringt nix. Hier das Jugendamt hatte was gemacht. Nachdem die in einen anderen Kreis zog ist nur ein anderes zuständig. Die machen leider gar nix.

Menuett  04.09.2016, 19:53
@Mechatroniker85

Die können nix machen außer beraten und informieren.

Sie können die Mutter aber zum Gespräch laden.

Mechatroniker85 
Fragesteller
 05.09.2016, 00:03
@Menuett

Ja! Aber bringt nix. Gerade das Jugendamt meint nur ich wär es Problem, sie wolle doch die Umgangskontakte. Die heult sich in den Ecke und alles wird ihr abgekauft. Werd es jetzt mal über den Väteraufbruch versuchen.

gnarr  06.09.2016, 06:59
@Mechatroniker85

du musst überzeugender und kraftvoller auftreten. die nehmen dir nicht ab das du was willst. lass die ex auflaufen. komm mit zeugen zu den terminen die vorgeschlagen oder festgeschrieben sind, dann schreib nieder was passiert ist. umgangstagebuch nennt sich das. wenn wieder 2-3 termine nicht stattfinden, dann wieder beim jugendamt aufschlagen und die km ganz klar in die schranken weisen.

erkläre ihr, dass sie die lügen sein lassen soll, dass du zeugen für deine auftritte hast, dass sie umgang boykottiert und das du maßlos die nase voll von dem verhalten hast.

suche einen neuen anwalt für familienrecht auf. erkläre dich ihm und höre auf wie ein durchhänger aufzutreten und tritt ein für deine rechte. nicht wie ein schläger oder macho, sondern eben schultern gerade, bauch rein, brust raus - das macht schon ein anderes gefühl.

Menuett  06.09.2016, 11:31
@Mechatroniker85

Und Du dokumentierst jeden Kontakt mit Uhrzeit, Datum und Ort?

Das ist tatsächlich seltsam, wenn dem kein Gehör geschenkt wird.

Du musst Dich damit abfinden, dass Du am kürzeren Hebel sitzt. Letztlich kann man da nichts machen. Denn selbst ein Beschluss des Gerichts, worin die Besuchszeiten genau festgelegt wurden, würde Dir nicht viel helfen. Denn was ist, wenn sich die Mutzter dann trotzdem nicht an diese Festlegung hält? Mit Polizei oder Gerichtsvollzieher kann man da nichts machen. Schließlich kann man ihr das Kind ja nicht mit Gewalt wegnehmen.  Der Richter kann ihr zwar ein Strafgeld aufbrummen, aber erstens hast Du davon nichts, und zweitens lässt das die Mutter u.U. kalt - insbesondere, wenn sie es ohnehin nicht zahlen kann. Deine einzige Chance ist, die Faust in der Tasche zu ballen und Dich ansonsten mit der Mutter gut zu stellen. 

Mhhhh eine verzwickte Situation! Hast du mal das Jugendamt angeboten mal mit zukommen, wenn du das Kind abholst?! Um zu zeigen, dass es nicht an dir liegt? Wie sagt sie dir, dass du das Kind nicht bekommst? An der Haustür? Durch das Telefon? Oder per Nachricht?

Mechatroniker85 
Fragesteller
 04.09.2016, 14:12

Telefon oder kommt nicht an den vereinbarten Treffpunkt. Zuhause darf ich das Kind nicht mehr holen. Haus und Hofverbot. Das jemand wie z.B vom Jugendamt mitkommt bat ich schon mehrfach drum. Leider ohne Erfolg.

Nouredine1989  04.09.2016, 14:19
@Mechatroniker85

Hast du eine Möglichkeit das Telefongespräch auf zu nehmen? Aber was mir auch noch einfällt, gibt es da nicht so Verbände für Väter,  die um ihr Recht kämpfen?! Mache dich doch mal schlau! Es muss ja irgendwas geben, dass das Kind seine Besuchsreglungen bekommt!

Mechatroniker85 
Fragesteller
 04.09.2016, 14:28
@Nouredine1989

Weisst du wie solche Verbände zum Beispiel heissen?

Nouredine1989  04.09.2016, 14:33
@Mechatroniker85

Gib mal in Google Verbände Väter Sorger echt ein, vllt findest du ja was passendes und auch einen Ansprechpartner, dem du dann die Situation erklären kannst! Viel Glück und ich drücke die Daumen 

hast du eine umgangsregelung bekommen? ein solcher richter ist völlig ungewöhnlich. wenn du keinen beschluss bekommen hast, habt ihr dann einen vergleich abgeschlossen?

wurde dieser beschwert mit ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug des sorgerechtes? was hat dein anwalt, die flasche, denn im vorfeld mit dir geklärt was zu erreichen sei?

normalerweise kommt bei solchen verfahren ein beschluss raus, mindestens allerdings ein vergleich mit einer umgangsregelung. dies nun neu zu beantragen gerichtlich wird schwer werden. ich rate dir hier mit rein zu schauen: www.allein-erziehend.net

weiterhin würde ich massiv auf mediation drängen und immer wieder beim jugendamt antanzen. wenn die regelung nicht umgesetzt wird, immer wieder zu deinen we vor der tür stehen und dokumentieren, dass du das kind abholen wolltest, aber nicht durftest. zur not musst du wieder klagen. dann bekommst du neu beratungshilfe. im moment wird das so nicht mgl. sein.