Wohnungskündigung an Vermieter oder Hausverwaltung?

6 Antworten

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an den hausverwalter

in die kündigung schreibst du dann rein, hiermit kündige ich die von ihnen verwaltete wohnung

zur sicherheit kannst du eine kopie an den tatsächlichen vermieter schicken.

wenn alles noch sicherer sein soll, per einschreiben mit rückschein.

bitte auch um eine kündigungsbestätigung.

An wen muss ich nun die Kündigung der Wohnung senden?

Eigentlich an den der als Vermieter im Vertrag steht.

Bei "vertreten durch ..." sicherheitshalber an Beide.

Also Vermieter und HV.

Sicherheitshalber an Vermieter und Hausverwaltung.

An die Hausverwaltung, da wohl der Vermieter durch sie vertreten wird..Du weißt, bis zum 3. Werktag eines Monats damit Du dann am Ende des dritten Monats ausziehen kannst?!

Persönlich abgeben und das alles gegen Unterschrift.