Wohnungsbesichtigung, angeben das ich schwanger bin?

10 Antworten

Das sieht man Dir doch überhaupt nicht an, oder? Wenn doch, erübrigt sich für den Vermieter die Frage. Also in unserer Nachbarschaft ist eine junge Frau kurz vor der Niederkunft, die bis zum 5. Monat keine Ahnung hatte, dass sie schwanger ist. Du weißt doch bestimmt auch noch von nichts, oder?

Wenn Du die Wohnung bekommst und 4 oder 5 Monate später mit einem Baby drin hockst, kann der Vermieter überhaupt nichts machen. Is nun mal so und die Wohnung ist schließlich groß genug. Wäre es ein 1-Zimmer-Appartement, hätte er eher Grund sich zu ärgern. Lass Dich also nicht beirren.

Im übrigen: Als Vermieter ist es mir am Allerwichtigsten, dass von vornherein erkennbar ist, dass es ein längerfristiges Mietverhältnis geben könnte. Dass die Mietpartei zur Wohnung passt, ist ein wesentliches Kriterium. Was hilft es mir, wenn ein Paar einzieht, dem die Wohnung nach einem halben Jahr plötzlich viel zu groß erscheint.

Zieht aber ein junges Paar ein, bei dem sich Nachwuchs abzeichnet, gehe ich erst einmal davon aus, wenn die Wohnung groß genug ist, dass in der ersten alles andere, als ein evtl. Wohnungswechsel wichtig ist. Haben die Kinder, wenn sie etwas größer sind, erst einmal Kita-Platz, Kiga-Platz oder gar die Schule in der Nähe und bekommen sie dadurch auch gute Freunde, die ebenfalls in der Nachbarschaft wohnen, werden sich die Mieter 10x überlegen, ob sie woanders hin ziehen.

Versuche einfach mal heraus zu finden, wie die möglichen Vermieter zu Kindern stehen. Es sind nicht alle gleich (dumm).

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/selbstauskunft-des-mieters.html

Beispiele für unzulässige Fragen im Rahmen der Selbstauskunft

  • persönliche Fragen nach beispielsweise der Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft) oder danach, ob in Zukunft Kinder in die Wohnung einziehen werden


[...] Weiterhin ergibt sich hieraus, dass der Mieter bei der Beantwortung unzulässiger Fragen lügen darf, ohne dass dies rechtlich nachteilige Folgen für ihn hat.

Lg

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Filou2110 
Fragesteller
 14.09.2016, 14:15

Aha, okay danke. :)

Es gibt keine Offenbarungspflicht für Schwangerschaften.

Und Kinder können auch in einem Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Die Fragen nach einer evtl. Schwangerschaft sind in diesem Zusammenhang unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden!

Solange Sie noch keine Schwangserschaftsanzeichen äußerlich bemerken, sieht die der Vermieter vermutlich auch nicht.

Hegt der Vermieter aber den Verdacht, dass Sie nicht offen ihm gegenüber sind, wird er sich ohne Weiters für einen anderen Mietewerber entscheiden.

Er ist in seinem Handeln frei!

Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass die ersehnte Wohnung auch räumlich Ihrem künftigen Bedarf gerecht wird.

Filou2110 
Fragesteller
 14.09.2016, 14:21

Ja genau darum geht's.  Wir brauchen eine größere Wohnung. Ich denke 4 Zimmer auf 90qm sollten erstmal reichen. :)

 

schelm1  14.09.2016, 14:27
@Filou2110

Der Vermieter einer 4-Zimmerwohnung hebt in der Wahl seiner Mieterklientel nicht vornehmlich auf das einsame Rentnerehepaar ohne Kinder ab!

Filou2110 
Fragesteller
 14.09.2016, 16:05
@schelm1

Also bis jetzt habe ich immer nur zu hören bekommen, Kinderlos bevorzugt. Was das für ne Logik ist weiß ich auch nicht.  Aber wenn der Markt so wenig hergibt, ist es ja kein Wunder das Vermieter sehr wählerisch sein können. Das Problem liegt dabei aber auch vornehmlich  bei Säuglingen und Kleinkindern, da diese ja auch des Nachts häufiger mal laut sind. 

schelm1  14.09.2016, 16:12
@Filou2110

Vermietersache und dessen Einschätzung!

TrudiMeier  14.09.2016, 16:24
@Filou2110

Also bis jetzt habe ich immer nur zu hören bekommen, Kinderlos bevorzugt

Bevorzugt heißt aber nicht ausschließlich. Dieser Zusatz steht aber eher bei kleineren Wohnungen zur Debatte.  Jeder Vermieter bevorzugt ein kinderloses Paar (möglichst er Pilot, sie Stewardess, natürlich für Fernflüge). Die sind nämlich nie da. Wer nicht da ist, kann keinen Ärger machen.  Es bedeutet aber nicht, dass man Paare mit Kindern grundsätzlich ablehnt.  Vornehmlich kommt es auf den ersten Eindruck an. Und Sympathie. Wer schon von vornherein auf Krawall gebürstet ist, oder schnodderig rüberkommt, nicht anständig grüßen kann, egal ob mit oder ohne Kinder, der kriegt die Wohnung halt nicht. So einfach ist das.

schelm1  14.09.2016, 16:34
@TrudiMeier

Wer schon von vornherein auf Krawall gebürstet ist, oder schnodderig
rüberkommt, nicht anständig grüßen kann, egal ob mit oder ohne Kinder, der kriegt die Wohnung halt nicht.  

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen!

TrudiMeier  14.09.2016, 17:11
@schelm1

Es kann natürlich auch passieren, dass eine alleinerziehende Mutter auftaucht, wo du schon am Telefon merkst: Das ist eine Wellenlänge. Die kommt dann zwei pubertierenden Kindern und Hund an, kriegst von den Kindern im Gespräch erst mal ´n Spruch gedrückt und merkst: Das passt! :-)

Filou2110 
Fragesteller
 15.09.2016, 15:32
@TrudiMeier

Erstmal, jeder Vermieter ist leider nicht deiner Ansicht.  Das Problem dabei ist denke ich eher, dass es im Moment sehr wenige freie Wohnungen auf dem Markt gibt.  Somit haben Vermieter beste Voraussetzungen, um sich die besten Bewerber auszusuchen, und diese sind nunmal scheinbar Kinderlos. 

Wir sind beide sehr höflich und gepflegt. Ebenso, sind wir keine asozialen, hohlen Früchtchen. Ich denke daran liegt es eher nicht. 

schelm1  15.09.2016, 15:35
@Filou2110

Dann sollte es auch mit einer Wohnung klappen! - Viel Erfolg!