Wohnungsauszug Reparatur unverhältnismäßig Kaution

10 Antworten

auf der Rechnung von dem Handwerker steht die Nachmieterin. Als einzige Position wurde die Zählerschrank Verkleidung repariert und teilweise erneuert aufgeführt.

Gerhart  27.09.2014, 12:55

Die Nachmieterin als Auftraggeberin muss die Rechnung bezahlen. Der Vermieter kann daher 300€ der Kaution nicht einbehalten. Eventuell könnte die Nachmieterin eine Schadensersatzforderung an den Vermieter schicken.

Das ist unverschämt vom Vermieter.Die Kaution muß nach 3-6 Monaten komplett ausgezahlt werden.. Eine Rechnung von dieser komischen Platte müssen sie nicht begleichen. Das muß der Vermieter bezahlen.Im Gegenteil,er muß ihnen Zinsen zahlen für die verspätete Rückzahlung der Kaution.Alle Rechnungen,berechtig oder nicht berechtig müssen dem Mieter nach einem Jahr vorliegen. PS;wir sind selbst Vermieter

lord2k3 
Fragesteller
 27.09.2014, 10:27

Vielen dank für die Antwort. Die kautionsabrechnung inkl. der Rechnung von de m Handwerker (wusste gar nicht das irgendetwas repariert wurde) habe ich erst nach intensiven fragen danach erhalten. Zinsen wurden allerdings berücksichtigt.

Gerhart  27.09.2014, 12:52
@lord2k3

Die Zinsen des Einbehaltes der 300€ wurden nicht berücksichtigt, weil du die 300€ nicht erhalten hast.

Vermieter meinen oft nach dem Auszug ihrer Mieter eine neue Wohnung zurück zu bekommen. Das ist selbstverständlich völliger Blödsinn.

Kaution - (Mietrecht, Reparatur, Miete)

Hallo Lord,

Handwerkerrechnungen sind unverhältnismäßig hoch und wenn Du dafür verantwortlich bist, dass die Klappe kaputt ist, dann wirst Du wohl auch die Reparatur bezahlen müssen oder hättest es selber heile machen sollen.

Was hast Du denn mit dem Ding veranstaltet? Ich würde eher die gesamte Rechnung in Frage stellen, doch wenn die o.k. ist, dann wirst Du wohl löhnen müssen.

anitari  27.09.2014, 10:31
wenn Du dafür verantwortlich bist, dass die Klappe kaputt ist, dann wirst Du wohl auch die Reparatur bezahlen müssen

Aber nicht 1,5 Jahre nach Mietende und ohne zeitnah, also bei/nach Wohnungsübergabe, Gelegenheit bekommen zu haben das selbst zu reparieren bzw. reparieren zu lassen.

Hallo, ich habe eine Klappe selber dafür gemacht mit luftungslöchern und einen griff damit man sie ab machen kann, war bei Auszug natürlich nicht mehr die alte originale weil die das zeitliche gesegnet hatte.

Auf der Rechnung findet man nur einen Posten der weder eingesetztes Material noch studenanzahl wiedergibt... Wie ne Art pauschale...