Wohnung nach Kauf sicher sein das Eigentümer auszieht

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das kannst du rechtlich auf viele Arten, aber in der Praxis wird es teuer und zeitaufwenig und nernvenaufreibend wenn er nicht freiwillig auszieht..... du kannst zum einen in den Kaufvertrag eine Zahlungsvereinbarung schreiben, dass du mit dem KV 75% des Kaufpreises bezahlst und den Rest erst bei Auszug und wenn er nicht ausziehst, dass der KV sofort nichtig wird (ohne Mahnung) und er dir die bis dahin bezahlte Kaufsumme zurück bezahlen muss inkl. aller bis dahin angefallenen Kosten. Oder ihr schreibt nur den Passus in den KV dass die Wohnung am.....sauber und leer übergeben werden muss und wenn nicht, siehe oben

Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten. Du kaufst und bezahlst die Wohnung. Der jetzige Eigentümer wird Dein Mieter. Du musst einen Zeitmietvertrag schließen, aber unbedingt nur über eine möblierte Wohnung. Sollte Dein jetziger Verkäufer dann nach Ablauf des Zeitmietvertrages nicht ausziehen, hast Du ein schnelleres Räumungsrecht, wenn es sich um einen Mietvertrag zu einer möblierten Wohnung handelt. Möglichkeit zwei ist schlicht und einfach, dass Du mit Auszug den Kaufpreis bezahlst. Beide Wege habe ich in meiner Zeit als Maklerin betreut. Beide Wege sind möglich.

Macht einen Vetrag über die Auszugsvereinbarung mit einer Schadenserstzklasusel flas er nicht rechtzeitg auszieht .... (Schaden = z.B. Ersatzwohnung fürt Dich, Möbel unterstellen etc, plus "Schmerzengeld")

oder verlegt die Kaufpreiszahlung nach hinten ... hat allerdings den Nachteilm, dass auch die Eigentumsüberteragung nach hintern verlagert wird ..

Du meinst wohl den VERKÄUFER?! Indem er dann erst den Rest des Kaufpreises bekommt. 50% jetzt, 50% bei Auszug und in der Zwischenzeit zahlt er Miete an dich. Das musst du im Kaufvertrag notariell beurkunden.

wenn Du die Wohnung jetzt bereits kaufen willst und der Verkäufer damit einverstanden ist, kannst Du das alles bereits jetzt vertraglich beim Notar regeln - auch dass die Wohnung zu einem bestimmten Termin geräumt sein muss.