Wohnung liegt über KDU was tun?
Hallo,
ich plane demnächst umzuziehen. Aktuell beziehe ich Bürgergeld und richte mich deshalb nach den angegeben Kosten der Unterkunft beim Jobcenter.
Jetzt habe ich meinen ersten Besichtigungstermin, nach 2 Monaten Suche und habe festgestellt, dass das Mietangebot 8 € über dem als Maximalwert angegebenen Summe liegt.
Wisst Ihr ob man trotzdem dort einziehen könnte und die überschüssige Summe vom Regelsatz selbst zahlen kann?
Danke für eure Ideen LG
1 Antwort
Du solltest vorher eh einen schriftlichen Antrag auf Umzug und Kostenübernahme für die neue KDU - beim Jobcenter stellen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, weil der Umzug nicht notwendig ist oder die KDU - nicht angemessen sind, kannst Du natürlich auf eigene Kosten dennoch umziehen, dass kann dir keiner verbieten.
Ziehst Du aber innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters ohne vorherige schriftliche Bewilligung der Kostenübernahme um, wirst Du keine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen und im Regelfall auch ein möglich benötigtes zinsloses Darlehen für die Kaution nicht bekommen.
Das Jobcenter würde dann max.deine bisher bewilligte KDU - weiter zahlen, wenn die neue Warmmiete höher als die bisherige ist.
Also nicht bis zur Grenze der Angemessenheit, den Rest müsstest Du dann aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.
Auch bei einer evtl.späteren BK - Nachzahlung könnte es dann bei der Kostenübernahme durch das Jobcenter zu Problemen kommen.