Wie läuft ein Umzug ab, wenn er über das Jobcenter läuft?

1 Antwort

Fragen:

  • Beziehst du aktuell Geld vom Jobcenter (Bürgergeld)?
  • Habt ihr denn schon eine Wohnung gefunden? Innerhalb weniger Tage eine Wohnung zu finden dürfte recht sportlich werden...
  • Sofern du Unterstützungsberechtigt bist, ist für die neuen Wohnung natürlich auch das Job-Center in der neuen Stadt zuständig. Hast du da schon mal angerufen / Kontakt aufgenommen?

Das ist irgendwie zeitlich jetzt alles sehr knapp. Denn das Job-Center in der neuen Stadt weiß ja vermutlich noch gar nichts von dir?!

  • Nachdem du dich dort gemeldet hast, müssen die erst einmal prüfen, ob du leistungsberechtigt bist und ob die Wohnung den Vorgaben entspricht, damit sie die Zahlungen übernehmen.
  • Das wird in sofern etwas komplizierter, weil du mit deinem Freund ja dann eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Das heißt das Jobcenter braucht auch seine gesamten Unterlagen.

Also was jetzt sinnvoll wäre:

  • Rufe bei deinem aktuellen Jobcenter an, und informiere sie nochmal davon, dass du in die Stadt xy umziehen möchtest und du gern wissen möchtest, wie die weiteren Schritte sind. Lass dir möglichst auch gleich die Kontaktdaten des Job-Centers in der neuen Stadt geben!
  • Ruf bei dem Job-Center in der neuen Stadt an, informiere auch hier über deinen gewünschten Umzug, betone die Dringlichkeit (nett), und frage nach welche Unterlagen etc. sie benötigen. Auf jeden Fall die Einkünfte deines Freundes, den Mietvertrag der neuen Wohnung und deine aktuellen Angaben (neuer Antrag auf Bürgergeld inkl. aller Unterlagen dazu).
  • Du benötigst vom Amt die Mietübernahme, ein Darlehen für die Mietkaution und Umzugshilfe! sprich diese drei Punkte direkt an.

Das alles wird ganz sicher nicht bis zum 1.3. fertig sein.

Aber ab 1.4. beziehst du dann durch deine Ausbildung eh kein Bürgergeld mehr. Insofern ist das zeitlich alles sehr ungünstig. Auch wenn das jetzt nichts mehr bringt... ihr hättet viel zeitiger damit anfangen müssen.

mar4elzuvack210 
Fragesteller
 07.02.2024, 15:14

Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter bisher. Derzeit nur Arbeitslosengeld, bis ich am 01.04 wieder arbeite - das Arbeitsamt weiß auch schon vom geplanten Umzug bescheid.

Der 01.03 war jetzt nur ein Beispiel, könnte aber ggf. auch klappen. Wir suchen schon etwas länger, geplant war eigentlich das er der Hauptmieter wird und das dass dann über das Bafög läuft, da ich leider einen negativen Schufa-Eintrag habe. Da sich die Bearbeitungszeit aber unerwartet in die Länge gezogen hat, kam nun der Plan mit dem Jobcenter auf. Eventuell haben wir eine Wohnung gefunden, dort bekommen wir aber voraussichtlich erst nächste Woche eine finale Antwort.

Beim neuen Jobcenter habe ich mich direkt gemeldet und mich eben informiert wie das abläuft. Dort wurde auch auf Nachfrage, wie das alles abläuft mir aber nur gesagt, dass man dort ein Mietangebot einreichen muss, was die Vorraussetzungen erfüllt. (Wir suchen auch nur nach Wohnungen, die in diesem Rahmen liegen)

Wie es aber danach weiterläuft, wurde mir auch auf mehreren Nachfragen nicht gesagt. Es wurde mir immer nur gesagt ein Mietangebot einreichen und sobald ich dann in der neuen Stadt bin, kann ich die Anträge stellen. Was mich irgendwie total verwirrt?

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mar4elzuvack210 
Fragesteller
 07.02.2024, 15:18

Generell sollte das Jobcenter mir ja auf jeden Fall eine Wohnung bezahlen, bzw. unterstützen, denn ich hatte gelesen, dass wenn ich untet 25 bin und für die Ausbildung in einer anderen Stadt ziehen muss, mir dies zusteht.

Das es bewilligt wird, darum mache ich mir soweit keine Sorgen. Nur zum Ablauf selbst mit dem Vermieter dann in Verbindung. Ich hatte mit sowas noch nie zu tun, deswegen habe ich absolut keine Ahnung - und der direkte Umzug in eine andere Stadt macht es ja nochmals etwas komplizierter denke ich?

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