Wohngruppe?

2 Antworten

Eine Wohngruppe ist eine Wohnform gem. §34 SGB VIII, Heimerziehung. Wenn dies die richtige Form de Jugendhilfe ist, wird sie vom Jugendamt bewilligt und finanziert. Eltern müssen je nach Einkommensverhältnissen einen Eigenanteil tragen.

Die Gründe hierfür können vielfältig sein und müssen schwerwiegend genug sein, damit eine stationäre Maßnahme gerechtfertigt ist, die ja zude, viel Geld kostet. Sie ist mit einer (zumindest) teilweisen Herausnahme des Kindes oder Jugendlichen aus der Herkunftsfamilie verbunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erziehungswissenschaftler/Psychologe/Diplompädagoge

Deine genannten Gründe nicht! Da würde maximal eine SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) installiert werden, die mit den Beteiligten die Problemlagen erfasst und dann daran zu arbeiten diese abzustellen.


AnnisWorld  07.01.2025, 10:32

Stimmt nicht, ich durfte deswegen in nh Wohngruppe. Zuhause gings mir 24/7 scheiße, hatte krasse Ängste und alles. Kommt aber trotzdem immer individuell an, wie das Jugendamt arbeitet

Lofton  07.01.2025, 10:34
@AnnisWorld

Doch das stimmt! Was die/der Fragesteller an Problemen beschreibt, rechtfertigt in keiner Weise eine Unterbringung in einer Wohngruppe!