Wohngeld nach Hochzeit

2 Antworten

Nein, da ihr beide vom Wohngeld ausgeschlossen seid, siehe §20 Abs. 2 WoGG. Eure Eltern sind euch dann immer noch Unterhaltspflichtig, da eure Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das ändert auch nichts, das ihr dann verheiratet seid. Anders würde es aussehen, wenn ihr ein Kind hättet.

Was heißt denn auf 450 € Basis angestellt,hat er einen Minijob oder ist er in Ausbildung ?

Und was bekommst du denn an Unterhalt von den Eltern gezahlt,wenn du keinen Anspruch auf Bafög - hast ?

Wenn ihr beide noch in der Erstausbildung seid und euren Lebensunterhalt nicht selber sichern könnt,dann sind auch nach einer Heirat die Eltern unterhaltspflichtig,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig.