Wohngeld nach Hochzeit
Hallo, Folgende Situation: Ich und mein Verlobter heiraten nächsten Monat. Wir sind beide 19, ich in einer Schulischen Ausbildung, er Angestellter auf 450€ Basis. Auf Bafög haben wir beide kein Anspruch, da meine Eltern zu viel verdienen und seine selbstständig sind. Aber mein zukünftiger Schwiegervater meint, nach der Hochzeit sind wir von den Eltern befreit und hätten dann zumindest Anspruch auf Wohngeld. Stimmt das so? Wir wohnen bereits zusammen aber müssen wahrscheinlich bald ausziehen und hätten aber bereits eine Wohnung in Aussicht die allerdings teurer ist als unsere jetzige.
2 Antworten
Nein, da ihr beide vom Wohngeld ausgeschlossen seid, siehe §20 Abs. 2 WoGG. Eure Eltern sind euch dann immer noch Unterhaltspflichtig, da eure Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das ändert auch nichts, das ihr dann verheiratet seid. Anders würde es aussehen, wenn ihr ein Kind hättet.
Was heißt denn auf 450 € Basis angestellt,hat er einen Minijob oder ist er in Ausbildung ?
Und was bekommst du denn an Unterhalt von den Eltern gezahlt,wenn du keinen Anspruch auf Bafög - hast ?
Wenn ihr beide noch in der Erstausbildung seid und euren Lebensunterhalt nicht selber sichern könnt,dann sind auch nach einer Heirat die Eltern unterhaltspflichtig,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig.