Wohngeld, geteiltest Sorgerecht und Bafög?

3 Antworten

Hallo :0)

Bei geteilter Elternschaft kocht sich jede Kommune ihr eigenes Süppchen.

Machmal sogar jeder Sachbearbeiter.

Geh zur Sozialberatung des Studentenwerks und zur Schwangerenberatung( die kennen sich da im Regelfall besser aus)

Eigentlich steht die Wohngeld in vollem Umfang und auch die Wohnfläche für zwei Kinder zu.

Aber mit Wohngeld und Barfög wird es nicht reichen.

Es reicht nur für zwei Personen.

Also nimm durch eine Dachgeschosswohnung oder zwei Zimmer mit grosser Küche.

Lg:0)

Für die Wohngeldbewilligung ist es irrelevant wie groß die Wohnung ist. In Abhängigkeit von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder regelt sich dies über die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete.

Haushaltsmitglieder werden nur berücksichtigt, wenn sie den Lebensmittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Wohnung haben. Das geteilte Sorgerecht allein reicht also nicht aus, dass mit drei Personen berechnet wird. Die Kinder müssen mindestens zu einem Drittel tatsächlich bei dir wohnen. Dies hat dann zur Folge, dass du den Kindesunterhalt für die Zeiten, in der die Kinder bei dir sind, klären lassen musst. Ansonsten wird der Antrag wegen unterlassener Einkommenserhöhung abgelehnt.

Dein BAföG-Bezug ist nur unschädlich, wenn die Kinder wohngeldrechtliche Haushaltsmitglieder sind. Sind sie es nicht (s. o.) wird dein Wohngeldantrag gemäß § 20 Abs. 2 WoGG abgelehnt, weil es auf Haushalte zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld nach SGB III haben, nicht anzuwenden ist.

Wie finanziert man eine Wohnung? Durch Arbeit. Das machen tausende andere Studenten auch so.

dir steht keine größere wohnung zu, nur weil du zwei kinder hast. im bafög bekommst du den pauschalsatz für die wohnung für dich und kannst zusätzlich den kinderbonus beim bafög beantragen.

für die kinder bekommst du kindergeld und unterhalt vom vater oder unterhaltsvorschuss. du kannst dann aufstockende leistungen alg2 beantragen für die kinder. zudem auch nicht das gesamte bafög angerechnet wird.

weitere fragen kannst du auch gerne hier mit einstellen: www.elo-forum.org

TreudoofeTomate  15.05.2018, 13:25

Ich hab den FS so verstanden, dass die Kinder nicht bei ihm leben. Sonst hätte man die Frage doch ganz anders formuliert.

markusher  15.05.2018, 14:06
@TreudoofeTomate

hm ich ging davon aus, dass sie gsr hat und für drei personen eine wohnung sucht - sie und zwei kinder :) vielleicht äußert sie sich noch dazu. zudem bafög wohngeld ausschließt

TreudoofeTomate  15.05.2018, 14:38
@markusher

Nicht, wenn sie Kinder im Haushalt hat.

markusher  15.05.2018, 15:05
@TreudoofeTomate

doch, weil dann vorrangig alg2 zu bedienen ist. hatten wir auch, als ich bafög bezog. ich bekam bafög, alleinerziehendenzuschlag, aufstockend leistungen für die großen und wohngeld für den kleinsten.

TreudoofeTomate  15.05.2018, 15:14
@markusher

Ach, das meinst du. Aber auch dann bekommt ja das selbst vom Wohngeld ausgeschlossene Elternteil das Wohngeld (welches als Mischhaushalt nur für die Kinder bewilligt wurde), denn nur sie ist wohngeldberechtigte Person.

Wobei ALG 2 nicht vorrangig gegenüber Wohngeld ist. Wenn jemand keinen Antrag im Jobcenter stellen will, kann die Wohngeldbehörde ihn nicht dazu zwingen. Allerdings muss derjenige nachweisen können, wovon er lebt. Kann er das nicht, wird der Antrag wegen fehlender Plausibilität der Einnahmen abgelehnt.