Wohngeld - was zur Stellungnahme schreiben?

1 Antwort

Das kannst du schreiben, allerdings wird es dir nichts nützen. Im Wohngeldantrag wird nach allen Einkünften sämtlicher Haushaltsmitglieder gefragt, also schreibt man die auch hin.

Selbstverständlich ist das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzuzahlen. Darüber hinaus droht wegen des Verschweigen von Einkommen ein Strafantrag oder mind. Bußgeld.

Im Übrigen sind es keine Leistungen nach dem gleichen SGB. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im SGB II geregelt, Wohngeld gibt es nach dem Wohngeldgesetz.