Wohngebäudeversicherung: Auskunft über alte Schäden beim Eigentümerwechsel

5 Antworten

@LIljan, grundsätzlich unterliegt der Versicherungsvertrag inkl. Schadenabwicklung etc. dem Datenschutz. Auch Sie wären nicht erfreut, wenn jemand in Ihre Vertragsangelegenheiten Einblick nehmen dürfte. Fragen Sie einfach den Verkäufer nach diversen Schäden oder lassen Sie die Immobilie von einem Fachmann begutachten. Der Ist Zustand sollte entscheidend für Sie sein, abgewickelte Schäden sagen eigentlich nicht viel aus. Antwort: Nein, Sie dürfen keinen Einblick ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers nehmen.

Nein, natürlich nicht. Warum auch? Wenn es diesbezüglich Informationsbedarf gibt, ist es eine Angelegenheit der Vertragsgestaltung (des Notars) aber nicht der Versicherung.

Wenn du auf Nr. Sicher gehen willst, brauchst Du ein Gutachten über den Jetzt-Zustand des Hauses, die Versicherung kann ja keine Auskunft darüber geben, ob Schäden fachgerecht behoben wurden oder nicht.

Nein - das Bundesdatenschutzgesetz ist dagegen.

WOZU WILLST DU SOWAS WISSEN?

Es besteht kein Grund wozu du sowas wissen mußt.

Willst du etwa die Gewohnheiten des Hausverkäufers ausspionieren?