Dafür steht die Umzugspauschale? "Die Pauschale umfasst Ausgaben, die mit dem Finden und Einrichten einer Wohnung und dem Verlassen der Wohnung zusammenhängen"

4 Antworten

Deine Abrechnung der Betriebskosten muss dem Mietvertrag folgen. Ist dort keine Position "Umzugskostenpauschale", die nur unter  "Allgemeine Betriebskosten" wörtlich genannt sein könnte, vereinbart, dann hast hast du auch diese Position nicht zu bezahlen. Vgl. BetrKVO § 2 "Aufstellung der Betriebskosten."

Sollte eine Nachzahlung in deiner BK-Abrechnung stehen, so reduzierst du diese um den nicht zu zahlenden Betrag und widersprichst der Abrechnungsposition "'Umzugskostenpauschale".

Da soll doch der Vermieter mal klagen, aber das wird wohl nicht erfolgreich sein.

frag deinen Vermieter was es mit der Umzugspauschale auf sich hat.

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 11:40

Trau mich nicht!

Hatte schon mal ne Mahnung!

Teeliesel  28.07.2017, 11:44
@Shoegazer

warum nicht?

Nimm einen Freund mit oder ein Elternteil, dann hast du immer noch einen Augen-Ohrenzeugen. 4 Ohren hören mehr als 2 !

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 11:45
@Teeliesel

Ich hätte gerne hier eine Antwort! Dass das keine kennt...?!

Teeliesel  28.07.2017, 11:48
@Shoegazer

ich habe noch nie gehört, dass ein Vermieter eine Umzugspauschale verlangt. Würde es in meiner Abrechnung stehen, wäre ich ganz schnell beim Vermieter und würde ihn fragen. Nur so kannst du zu einer Antwort kommen.

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 11:52
@Teeliesel

Sorry, die Umzugspauschale steht NICHT in der Abrechnung, dass hat er einfach so mit aufgelistet!

Teeliesel  28.07.2017, 11:55
@Shoegazer

ich würde trotzdem fragen, vor allem da du schon mal eine Mahnung bekommen hast.

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 11:58
@Teeliesel

Das hat doch nichts mit der  Mahnung zu tun!!

LouPing  28.07.2017, 12:13
@Shoegazer

Hey Shoegazer

Nun bleibe mal höflich! Die Leute versuchen dir zu helfen,schließlich hast du auf deine Abmahnung hingewiesen. 

Reiße dich zusammen und suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Keiner hier kann wissen was die Forderung zu bedeuten hat.

Ich vermiete seit vielen Jahren und muss ebenfalls passen. 

Skibomor  28.07.2017, 16:37
@Shoegazer

In deiner Frage steht aber "in der Jahresabrechnung"...

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 18:10
@LouPing

Ich glaube eher du solltest dich zusammenreißen wenn Du nicht gemeldet werden willst!!

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 18:39

Vermutlich handelt es sich dabei um die unzulässige Weitergabe von Kosten, die in Objekten mit hoher Fluktuation (Stundenbuden) dem Vermieter aufgrund von Gemeinschaftbeschlüssen entstehen.

Bei hoher Fluktuation ist die umzugsbedingte Beschädigung von Fluren, Treppenhäusern und Aufzügen vorprogrammiert.

Aus diesem Grund beteiligen sich die Eigentümer über solche besonderen Kostenpositionen geminschftlich  am Erhalt des Gebäudeinneren.

Für Sie als Mieter gilt indesssen nur ein Haftung, wenn Sie beim Umzug etwas zerstören und dabei erwischt werden.

Shoegazer 
Fragesteller
 28.07.2017, 11:49

Was hab ich damit zu tun?

Zeig das mal beim Mieterbund (in Sachsen berät auch die Verbraucherzentrale zum Mietrecht) vor. Das ist mit Sicherheit nicht zulässig.