Wo kann ich h das melden?

2 Antworten

Mit 14 Jahren kann jemand schon unter Anleitung, als Gruppenbetreuer tätig werden.

Aufsichtspflicht:

Die wirksame Übertragung der Aufsichtspflicht an diesen Jugendlichen ist nur dann möglich, wenn dessen Eltern (vorher) einwilligen. Liegt keine Einwilligung vor, ist der Übernahmevertrag so lange unwirksam, bis ihn die Eltern (nachträglich) genehmigen. Unterbleibt dies, liegt lediglich eine faktische Übernahme der Aufsicht mit deutlich geringeren Pflichten vor.

Haftung "übernimmt" natürlich der Stalleigner!

Das so etwas recht bedenklich enden kann und auch der jungen Dame einen Teil der Haftung aufgelastet werden kann, sollte den Eltern durchaus jemand bewusst machen.

Gerade bei erheblichen Unfällen, werden sich diverse Haftpflichtversicherungen darum schlagen wer den Schaden übernehmen muss und im Zweifel wird das über Jahre vor Gericht enden.

Auch den Eltern der Kinder sollte bewusst sein, das dort keine oder nur erschwerte Situation vorliegt, es so bei Unfälle nicht einfach sein wird Ansprüche zu sichern.

rubbel2000 
Fragesteller
 04.09.2021, 13:40

Ost dafür das Ordnungsamt zuständig?

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Bei Mami oder Papi, falls sie nicht mitspielen wollen und ein anderer Reitstall her muss.

Landwirtschaft und 14, die dürfen doch auch die dicksten Traktoren fahren, offiziell.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
rubbel2000 
Fragesteller
 20.08.2021, 09:40

Es sind nicht ihre Kinder haha. Es geht darum das eine 14 jährige nicht die Verantwortung für reitanfänger nehmen kann. Es gab schon einmal ein kieferbruch

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schleudermaxe  20.08.2021, 10:45
@rubbel2000

Und warum sollten sie nicht können dürfen? Einen Bruch also, nur wegen 14, wäre bei 15 oder so nicht passiert?

Wieviele sind heil durchgekommen?

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rubbel2000 
Fragesteller
 20.08.2021, 13:19
@schleudermaxe

Weil die Verantwortliche Erwachsene ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Sie hat die Verantwortung

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