Wo soll ich die Anwaltskosten in der EÜR eintragen?
Ich hatte letztes Jahr eine Auseinandersetzung mit einem Kunden.
Er hat einen Einsatz einen Tag zuvor abgesagt. Er wollte mich für den Verlust nicht bezahlen. Der RA hat mir eine einzige Rechnung von 225€ (Brutto) erstellt.
Wo soll ich diese Summe in der EÜR eintragen? Soll ich den Brutto-, Nettobetrag oder nur die Mwst eintragen?
Hier z.B:
EÜR/Zeile 23 Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen
(ich habe den Rechtsstreit später aufgegeben, da der Kunde mich erpresst hat...)
Danke :)
1 Antwort
Wo soll ich die Anwaltskosten in der EÜR eintragen?
Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung, Zeile 46
Hier z.B:
EÜR/Zeile 23 Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen
Nein, da du (vermutlich) keine pauschalen Betriebsausgaben geltend machen kannst.
Soll ich den Brutto-, Nettobetrag oder nur die Mwst eintragen?
Netto als Regelunternehmer bzw. Brutto als Kleinunternehmer, so wie immer.
Die gezahlte Umsatzsteuer gehört bei Regelunternehmer in die Zeile 57 "Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge"
Hallo Stefan, danke nochmals für Deine Hilfe.
Ich hätte auch diese Fragen:
-ich miete seit Mai 2025 einen Arbeitsplatz. Ich bezahle ca. 350€ Brutto mtl. Ich arbeite dort 50% der Zeit. 50% zuhause (häusliches Arbeitszimmer).
In welcher Buchführung soll ich in der EÜR 2025 (nächstes Jahr) den Beitrag von (350x8) 3508€ eintragen? Die Miete/Pacht für Geschäftsräume und Grundstücke ?
Bis Mai 2025 habe ich 100% in meinem häusliches Arbeitszimmer (zuhause)
-Seit April 2025 bezahle ich die gesetzliche Rentenversicherung. Ich arbeite teilweise als Dozentin. Kann die Rentenversicherung in der Einkommenerklärung absetzt werden?
Danke + schönes Wochenende :)
Hallo Stefan, danke nochmals für Deine Hilfe.
Ich heiße zwar nicht Stefan, aber trotzdem bitte.
In welcher Buchführung soll ich in der EÜR 2025 (nächstes Jahr) den Beitrag von (350x8) 3508€ eintragen? Die Miete/Pacht für Geschäftsräume und Grundstücke ?
In die EÜR unter Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke.
Seit April 2025 bezahle ich die gesetzliche Rentenversicherung. Ich arbeite teilweise als Dozentin. Kann die Rentenversicherung in der Einkommenerklärung absetzt werden?
Ja als Sonderausgaben. Die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwendungen und in keine Gewinnermittlung.
Danke, ich bin keine Kleinunternehmerin.
Also, ich soll 189€ (Nettobetrag von 225€) in
und 36€ (Mwst) in
Habe ich richtig verstanden?
Danke nochmals ;)