Wo soll ich die Anwaltskosten in der EÜR eintragen?

1 Antwort

Von Experte Stefan1248 bestätigt
Wo soll ich die Anwaltskosten in der EÜR eintragen?

Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung, Zeile 46

Hier z.B:
EÜR/Zeile 23 Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen

Nein, da du (vermutlich) keine pauschalen Betriebsausgaben geltend machen kannst.

Soll ich den Brutto-, Nettobetrag oder nur die Mwst eintragen?

Netto als Regelunternehmer bzw. Brutto als Kleinunternehmer, so wie immer.

Die gezahlte Umsatzsteuer gehört bei Regelunternehmer in die Zeile 57 "Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

CB2016 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 17:28

Danke, ich bin keine Kleinunternehmerin.

Also, ich soll 189€ (Nettobetrag von 225€) in

Buchführung, Zeile 46

und 36€ (Mwst) in

die Zeile 57 "Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge"

Habe ich richtig verstanden?

Danke nochmals ;)

CB2016 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 15:49
@CB2016

Hallo Stefan, danke nochmals für Deine Hilfe.

Ich hätte auch diese Fragen:

-ich miete seit Mai 2025 einen Arbeitsplatz. Ich bezahle ca. 350€ Brutto mtl. Ich arbeite dort 50% der Zeit. 50% zuhause (häusliches Arbeitszimmer).

In welcher Buchführung soll ich in der EÜR 2025 (nächstes Jahr) den Beitrag von (350x8) 3508€ eintragen? Die Miete/Pacht für Geschäftsräume und Grundstücke ?

Bis Mai 2025 habe ich 100% in meinem häusliches Arbeitszimmer (zuhause)

-Seit April 2025 bezahle ich die gesetzliche Rentenversicherung. Ich arbeite teilweise als Dozentin. Kann die Rentenversicherung in der Einkommenerklärung absetzt werden?

Danke + schönes Wochenende :)

Mungukun  27.07.2025, 23:05
@CB2016
Hallo Stefan, danke nochmals für Deine Hilfe.

Ich heiße zwar nicht Stefan, aber trotzdem bitte.

In welcher Buchführung soll ich in der EÜR 2025 (nächstes Jahr) den Beitrag von (350x8) 3508€ eintragen? Die Miete/Pacht für Geschäftsräume und Grundstücke ?

In die EÜR unter Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke.

Seit April 2025 bezahle ich die gesetzliche Rentenversicherung. Ich arbeite teilweise als Dozentin. Kann die Rentenversicherung in der Einkommenerklärung absetzt werden?

Ja als Sonderausgaben. Die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwendungen und in keine Gewinnermittlung.