Wo liegen die rechtlichen Grenzen eines Balkonkraftwerkes?
Sogenannte Balkonkraftwerke dürfen ja soweit ich bisher herausgefunden haben eine Wechselrichterleistung von 600 W nicht überschreiten. Damit lässt sich tagsüber bei Sonne der Strom von ca. 2 Solarpanels "verwursten" wenn es Dunkel ist, also mindestens 50 % des Jahres steht die Anlage nur rum.
Jetzt könnte man auf die Idee kommen den Strom von 4-5 Panels in Batterie zu speichern und die über einen 600 W Wechselrichter an das Hausnetz anzuschließen.
Wäre das im rechtlichen Sinne immer noch so ein "Balkonkraftwerk" ?
4 Antworten
Mit den 600W ist die maximale Leistung gemeint, welche der Wechselrichter ins Netz einspeisen kann (bauartbedingt seinerseits). Dies muss dem Energieversorger schriftlich mitgeteilt werden, damit dieser es einplanen und nötige Änderungen (beispielsweise dem Tausch vom Stromzähler) umsetzen kann.
Sind mehr PV-Module vorhanden und / oder es befindet sich ein Akku mit Laderegler auf der DC-Seite ist dies nicht weiter relevant. Es werden immerhin nicht mehr als die 600W in das Stromnetz eingespeist.
Du darfst sogar die DC-Seite mit einem Windgenerator erweitern. Da du keine Einspeisevergütung bekommst, ist es egal wie die Energie für den Wechselrichter produziert wird.
600 Watt ist die rechtliche Grenze für Balkonkraftwerke. Bei mehr Watt wird es auch aus installationstechnischen Gründen heikel. Wenn du die elektrische Energie in einer Batterie speicherst und sie nachts für Eigenverwendung verwendest, ist alles im grünen Bereich (wobei auch hier gilt: alles über 600 Watt bedarf einer separaten Hausinstallation - sonst fließen über die 1,5qmm - Leitungen in denen Wänden unter ungünstigen Umständen mehr Ampere als zugelassen; die hierfür zuständige Sicherung würde hierbei NICHT auslösen).
Ohje, auf die Idee in eine Steckdose einzuspeisen, die zusammen mit "Verbrauchern" hinter dem gleichen Leitungsschutzschalter hängt, wäre ich ohnehin nicht gekommen. Aber dennoch danke für Den Beitrag.
Du brauchst diese 600 W aber nicht immer selber! Und je nach Anbieter kannst du dann selbst damit Geld verdienen!
So viel ich weiß kommt auf den eigenen Stromanbieter an , ob er auch Stromeinspeissen für sein Netz überhaupt vor sieht, das der Zähler also auch rückwärts läuft!
Vielleicht gilt das ja in einem der Nachbarländer. Dann ergänze bitte wo. In Deutschland stehen 2 Dinge auf jeden Fall fest.
- Der Zähler darf nicht rückwärts laufen. Mindestvoraussetzung ist ein Zähler mit Rücklaufsperre. Ein 2 Richtungszähler ist natürlich auch erlaubt, aber bei der von mir in der Frage zu grunde liegenden Regelung für Kleinstanlagen aka Balkonkraftwerke ist die einspeisevergütung immer 0,00 €/ kWh.
- Wenn man einen Einspeisevertag hat erhält man das Geld nie von seinem Stromanbieter. Immer vom Netzbetreiber. Beim Stromanbieter kauft man nur Strom.
Mach dich da mal schlau! Wär mit neu das das einspeisen mit Vergütung "verboten" wär! Kommt eher auf den Netzbetreiber an "mein" ich!?
Jetzt wird's grotesk.
Wär mit neu das das einspeisen mit Vergütung "verboten" wär!
Das habe ich auch noch nie gehört. Ich weiß nicht wie du darauf kommst.
Kommen wir doch einfach zurück zu meiner Frage. Da ging es nämlich ausschließlich um Eigenverbrauch und die Grenzen der Regelung für Balkonkraftwerke aka Stecker -Solaranlangen, deren Hauptaspekt ja nunmal ist, dass sie "nur" gemeldet werden müssen.
Meintest du ja quasi damit "Ein 2 Richtungszähler ist natürlich auch erlaubt, aber bei der von mir in der Frage zu grunde liegenden Regelung für Kleinstanlagen aka Balkonkraftwerke ist die einspeisevergütung immer 0,00 €/ kWh." ??
Nein. Über 600 W ist es dann kein Balkonkraftwerk mehr. Das muss dann beim Netzbetreiber genehmigt werden.
Entschluldige wenn ich nochmal nachfrage, denn die 600W Grenze war mir ja bei Fragestellung bereits bewusst. Die Frage ist ob die nur für den Wechselrichter gilt, denn die kwp einiger balkonkraftwerke liegen ja sowieso höher und bleiben normalerweise ungenutzt. Die Frage ist, ist es Relevant ob die 600W tatsächlich aus aktuell erzeugtem Solarstrom stammen oder aus dem Speicher.
Nein. Ich denke hier git es mehrere Aspekte zu beachten.
Zum einen muss ein Netzbetreiber natürlich auch den Überblick haben, wieviel Strom ins Netz eingespeist wird. Das macht bei 600 W sicherlich noch keinen Sinn, weil das ja gerade mal der Leistung eines Toasters entspricht.
Zum zweiten ist die Leistung ist ja auch deshalb auf 600 W begrenzt, weil hier auch ein gewöhnlicher Schuko-Stecker in der Steckdose ausreicht. Sobald hier andere Verkabelungen notwendig sind, muss das sowieso auch ein Fachmann installieren und abnehmen lassen. Schon aus Gründen der Sicherheit.
Die Frage ist, ist es Relevant ob die 600W tatsächlich aus aktuell erzeugtem Solarstrom stammen oder aus dem Speicher.
Das dürfte nicht relevant sein.
Ein Balkonkraftwerk für jemanden, der den ganzen Tag nicht zu Hause ist, macht aus meiner Sicht sowieso keinen Sinn. Der bekommt doch keine Einspeisevergütung und Abends, wenn er nach Hause kommt, muss er dann wieder Strom aus dem Netz beziehen. Hier wäre dann also ein Speicher sinnvoll. Aber ob sich dann noch die Investion rechnet?
Danke für Deine Einschätzung - Du nimmst genau meinen Gedankengang auf. Was ich vor habe ist sowieso keine plug and Play Anlage, sondern selbst erdacht. Ich habe einen Elektriker, der meine Eigenbauten auch schon bei Wallboxen begutachtet und dann anschließt. Bisher komme ich mit 4 zyklenfesten 100A BleiGel Akkus 4 Modulen Laderegler und Wechselrichter sowie etlichem Kleinmaterial und viel Eigenleistung auf ca. 2000,- € die sich nach meiner Berechnung bei einem Strompreis von 0,35 € in knapp 5 Jahren amortisieren. - Das rechne ich aber sicher noch 2-3 mal durch. Mir ging es in dem Moment tatsächlich nur um die Frage ob so eine Anlage wie mir vorschwebt nur anzeigepflichtig oder Genehmigungspflichtig ist.
Ich denke genehmigungspflichtig. Nur anzeigepflichtig Ist bis 600 W begrenzt.
Soll jetzt kein Tipp von mir sein. Aber, wer soll das bemerken? Der Netzbetreiber wird das nicht feststellen können. Da müßtest Du schon unliebsame Nachbarn haben, die dich verpfeifen. Wo kein Kläger - auch kein Richter.
Ich habe auch keine praktischen Erfahrungen mit Balkonkraftwerken.
Ich habe seit kurzem eine richtige Photovoltaikangabe auf meinem Dach + 10 KW-Speicher im Keller.
Willst Du nicht lieber gleich in eine richtige Anlage investieren?
Ich habe tatsächlich vor eine "richtige" Anlage zu erstellen, allerdings renoviere ich gerade die 1. Etage des Hauses und gehe davon aus, dass ich erst 2024 wieder flüssig genug bin um das anzugehen. Außerdem hoffe ich darauf, dass sich die Bedingungen für neue Anlagen in nächster Zeit verbessern, vielleicht wird ja sogar Einspeisen wieder attraktiv. Zur Verfügung habe ich als Fläche eine Südfassade an der ich rund 120 m² 8 m breit 15 m hoch nutzen kann. Von der mini Anlage erhoffe ich mir eigentlich nur meine Grundlast hier auf dem Grundstück (ca. 400w) zu verringern und ein bisschen Know How zu erlangen.
Was meinst du genau mit "je nach Anbieter"? Für "nur meldepflichtige" Balkonkraftwerke gibt es Imho gar keine Einspeisevergütung. Und natürlich würde ich bei der von mir in der Frage skizzieren Konstellation ja auch nach Möglichkeit gar nichts einspeisen, sondern 100% selbst Nutzen.